03-05-2015 13:00
Hallo Zusammen,
Ich habe eine Tasche als Privatverkäufer verkauft und als gebraucht deklariert.
Jetzt sagt der Käufer die Tasche ist nicht in dem Zustand wie er sie gern gehabt hätte (sie hätte Kratzer und Spuren am Wildleder).
Er setzt mir einen Termin bis zu dem ich das Geld zurücküberweisen müsste, nach Erhalt des Geldes würde er die Tasche zurückschicken, ansonsten würden "die unzutreffenden Angaben ein juristisches Nachspiel haben".
Rücknahme war ausgeschlossen und die Bezahlung erfolgte per Überweisung.
Wie soll ich weiter vorgehen?
LG
Nur Du kennst den Zustand der Tasche.
Wenn Die Tasche genau dem beschriebenen Zustand entspricht, solltest Du das Ansinnen des Käufers freundlich, aber bestimmt ablehnen und die kommende Negativbewertung sachlich kommentieren.
Und wo um Himmels Willen hast Du diesen unsäglichen Nonsens abgeschrieben?!?:
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Auf Grund des neuen EU-Rechts und den geplanten Änderungen im BGB sind alle meine Auktionen an folgende Bedingungen gebunden: Bitte stellen Sie ihre Fragen VOR Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem ebay-Angebot stehen! Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. 
