30-04-2013 10:14
Wenn ein K. einen Artikel ersteigert u. danach feststellt, dass er einen Fehler gemacht hat.u. ich den Artikel zurück nehme bzw. den Verkauf stornier. Was muß ich da tun, um nicht umsonst die Ebay-Gebühren zu zahlen.
LG
Petra
Was für ein Fehler soll das denn sein, wenn ein Käufer diesen nach dem (verbindlichen) Kauf merkt?
Kommt dann darauf an. Du könntest ihm einen Transaktionsabbruch anbieten und bekommst dann die Verkaufsgebühren zurück, wenn er den Abbruch bestätigt.
Ansonsten (und das ist die von mir bevorzugte Variante) würde ich einen nichtbezahlten Artikel melden und diesen nach 4 Tagen mit Verwarnung für den Käufer schließen.