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Rechnung für Steuerberater

Ein Käufer, der bei mir ein Kleid ersteigert hat, wünscht nun eine Rechnung für seinen Steuerberater.

Muss oder darf ich das als privater Verkäufer überhaupt machen?

Ich verkaufe doch nicht gewerblich, somit kann doch mein Käufer das nicht von seiner Steuer absetzen, oder?

 

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

 

de-maddel2013

Akzeptiert Lösungen (1)

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als Privatverkäufer brauchst und darfst du keine Rechnung ausstellen.....dein Käufer soll sich die Auktionsunterlagen ausdrucken

Antworten (5)

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ich habe bislang nur einmal einen Käufer gehabt, der eine Quittung (keine Rechnung!, egal was bei eBay steht, als PVK setzt man keine Rechnung auf) haben wollte

 

da stand schlichtweg drin: Betrag x für Artikel y (Artikelnummer z) von Käufer Mustermann  am TT.MM.JJJJ per Überweisung erhalten, dazu meine Adresse, das war's

Grundsätzlich kann jeder private Verkäufer eine Rechnung ausstellen. Nur darf er nichts von MWST reinsetzen.

ich frag mich nu allen ernstes, wie die Dame gebrauchte Abendkleidung beim FA steuerlich geltend machen will .....

selbst die klassische schwarz / weiß "Tracht" von Kellnern wird schon seit Jahren nur noch zum Teil anerkannt, (könnte man schließlich auch privat tragen....)

aber wenn es sie glücklich macht, stell ihr eine  formlose aus

Keine Rechnung stellen!

Eventuell nochmals die Zahlungsaufforderung über ebay.

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