13-09-2013 12:58
Ein Käufer, der bei mir ein Kleid ersteigert hat, wünscht nun eine Rechnung für seinen Steuerberater.
Muss oder darf ich das als privater Verkäufer überhaupt machen?
Ich verkaufe doch nicht gewerblich, somit kann doch mein Käufer das nicht von seiner Steuer absetzen, oder?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
de-maddel2013
ich habe bislang nur einmal einen Käufer gehabt, der eine Quittung (keine Rechnung!, egal was bei eBay steht, als PVK setzt man keine Rechnung auf) haben wollte
da stand schlichtweg drin: Betrag x für Artikel y (Artikelnummer z) von Käufer Mustermann am TT.MM.JJJJ per Überweisung erhalten, dazu meine Adresse, das war's