21-12-2013 21:43
Nabend.
Vorab erstmal: Noch ist nichts passiert. Frage mich nur, wenn ich meine heute ausgelaufenen Artikel so anschaue, ob es eine Rechtliche Grundlage für den netten Beisatz mancher Verkäufer gibt. "Spaßbieter zahlen 25% des Verkaufspreises"
Weil irgendwie glaube ich nicht ernsthaft, daß z.b. jemand 500km aus Hamburg zu mir kommt um eine Heckklappe für 8,25 Euro abzuholen, oder jemand 240km fährt um ein 555 Euro China-Quad zu holen...
ODER liegt der Fehler gar bei mir und ich habe nicht deutlich genug auf die Selbstabholung hingewiesen??
nenn es "Unternehmerrisiko"
du könntest zwar letztlich die Abholung einklagen, der K aber immer noch widerrufen
also melde dann den nicht bezahlten Artikel und das notwenige, um den Vertrag aufzuheben
deine EInstellungen hast du soweit im Griff (User mit mehr als 2 Verwarnungen ausgeschlossen) ?
gegen "Spaßbieter" kann man leider nicht viel machen...
schau Dir mal die Bewertungen von dem Käufer lemme8 an....
Wie willst Du gegen so ne Type vorgehen?
Solche Leute haben doch eh kein Geld...
somit bleibt man auf den Anwalt und Gerichtskosten sitzen....
Hallo,
auf Deine Frage bezogen, hier ist die rechtliche Grundlage:
http://www.internetrecht-rostock.de/spassbieter-ebay.htm
VG
Hallo Daniel.
Wenn in Deutschland ein russischer LKW-Fahrer mit einem verkehrsuntauglichen Schrottvehikel erwischt wird, wird die Karre sofort stiillgelegt und ne saftige Geldstrafe verhängt, obwohl der Fahrer nur ne arme Socke ist, die nehmen was, was sie bekommt.
Dein aktuelles Angebot sieht genauso aus. Könntest du mir einen Grund nennen, warum man dir jetzt nicht auch auf der Stelle ne saftige Strafe aufbrummen sollte, ob deiner Rechtsverstöße in deinen Angeboten ?
Du hast gar nichts, außer grotten schlechter rechtlicher Angaben.
Im Zweifel wird widerrufen und aus die Maus.