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Rechtstexte als Privatverkäufer

 

Hallo,

 

bei privaten Auktionen/Verkäufen gibt es die unterschiedlichsten Rechtstexte. Welche Informationen muss ich zwingend bringen? Finde leider in den Foren keine wirklich passende Antwort.

 

Für Tipps und Hinweise vorab meinen Dank!

Akzeptiert Lösungen (3)

Akzeptiert Lösungen (3)

Viele dieser "Rechtstexte" in privaten Auktionen sind schlichtweg unnötiger Müll, der aufgrund rechtlicher Unkenntnis einfach in die eigene Auktion reinkopiert wurde. Mit anderen Worten: da schreibt der eine Nichtwissende vom anderen ab. ca. 99 % der "rechtlichen Hinweise", die ich in privaten Auktionen gelesen habe, sind sogar rechtsunwirksam bis höchst rechtswidrig.

 

Es gibt überhaupt keine rechtlichen Hinweise/Informationen, die ein Privatanbieter zwingend in seine Auktion aufnehmen müsste. Im Gegenteil: weniger ist da oft mehr, denn desto mehr von diesem Wirrwarr in einer Auktion steht, desto eher schreckt es potenzielle Käufer ab.

 

Empfehlenswert (aber nicht zwingend) kann für einen Privatanbieter bestenfalls sein:

 

- eine Zahlungsfrist (z. B. "Ich bitte um Bezahlung des Kaufpreises incl. Versandkosten innerhalb von 10 Tagen nach Auktionsende")

 

- ggf. ein Gewährleistungsausschluss

 

Mehr aber auch nicht.

Hi,

 

eigentlich nur einen, bei störanfälligen Artikeln: Dass du die zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist ausschließt.

 

Wie groß ist bei einem gebrauchten Buch, einem Teller oder einem Kleidungsstück die Chance, dass da ein Gewährleistungsfall eintritt?

Bei allen Artikeln mit Netzstecker oder Batterie ist die Chance viel größer.

 

 

Im Übrigen:

 

Für Sachmängel bei Übergabe haftest du sowieso.

Aus Kulanz zur Rücknahme verpflichtet bist du nie.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Das Verlustrisiko unterwegs liegt beim K.

Das "neue EU-Recht" ist der größte Quatsch überhaupt.

Antworten (3)

Antworten (3)

Liest sich auch gleich viel geschmeidiger. 🙂

 

Hier noch etwas zum Schmökern:

 

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

 

 

Hallo zusammen,

 

ich weiß nicht, ob ich die Funktion richtig nutze, möchte mich aber gern bei allen Community-Mitgliedern für ihre Antworten bedanken!

 

@ marlenecatze: tja, so geht das halt, wenn man Laie ist...;-)

Den Text hab ich aus einer laufenden Versteigerung eines privaten Verkäufers.

 

Habe meinen Text mittlerweile angepasst und schließe lediglich die Gewährleistung aus.

 

 

Ach du liebe Zeit, wo hast du DAS denn her ?!

 

 

"Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zur Produkthaftung und der Neuregelung des Schuldrechts im BGB bin auch ich gezwungen, Sie darauf hinzuweisen, dass der Artikel unter Ausschluss jedweder Gewährleistung von mir privat verkauft wird. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dies bedeutet: obwohl er sich im oben beschriebenen Zustand befindet. Mit der Abgabe eines Gebots erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Neu- und Gebrauchtwaren zu verzichten. Alle hier versteigerten Sachen sind ausschließlich aus Privatbesitz. Bei unversichertem Versand trägt der Käufer das Risiko.Markennamen werden nur verwendet, um den jeweiligen Artikel besser beschreiben zu können und sind immer geschützt. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Bitte bieten Sie nur, wenn Sie damit einverstanden sind! DANKE."

 

 

Und dann auch noch das olle Fernabsatzgesetz ...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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