13-10-2012 20:12
Guten Abend! Ich hätte bitte eine Frage. Ich hatte am 16.09. per Versteigerung einen Elektro- Artikel verkauft. Jedoch nur an Selbstabholer, damit sich der Käufer vor Ort, hier bei mir, davon überzeugen kann, dass der Artikel voll funktionsfähig ist. Das hat auch alles super geklappt. Die Ware wurde vorgeführt und es wurde seinerseits nichts beanstandet. Nun nach über 3 Wochen bekam ich eine Mail, dass er erst heute Zuhause anschliessen konnte und bemerkte, dass der Artikel nicht voll in Ordnung wäre. Ich bin Privatperson, hatte dies auch als Privatverkauf ohne Garantie, Gewährleistung und Rücknahme angeboten. Ich werde nicht nachvollziehen können, was innerhalb der letzten 3 Wochen bei dem Käufer geschehen ist, wie mit der Ware umgegangen worden ist! Wie muss ich mich nun verhalten? Vielen Dank schonmal für die Hilfestellung! Schönes Wochenende
Wie gesagt:
Den Nachweis muss der Käufer erbringen.
Kann er das, hilft dir keine Selbstabholung.
Um was für einen Artikel handelt es sich denn (Artikelnummer?) und welche Tricksereien hast du denn befürchtet, wenn du versendest hättest? ?:|