23-10-2013 10:15
Hallo,
Ich wollte den Artikel (4 Alufelgen) als Auktion für 1,-Euro einstellen, habe aber vermutlich den Haken für Sofortverkauf gesetzt. Habe dort aber keine Zahl eingegeben. Wird dann automtisch 1 Euro eingetragen? Kann man das irgendwie nachvollziehen. Der Artikel wurde dann von einem Käufer nach nur 3 Minuten für 1 Euro gekauft. Ich habe ihn dann per E-Mail kontaktiert und ihn um einen Rücktritt vom Kauf gebeten. Seine Antwort war, dass er zurücktreten würde, wenn ich ihm 50 Euro überweise. Das nennt man wohl Erpressung.
Daraufhin habe ich geantwortet, dass er die Räder bei mir abholen könne (habe "nur Selbstabholung angegeben"). Jetzt meldet er sich nicht mehr. Er hat auch noch nicht bezahlt. Vermutlich hat er kein wirliches Interesse an dem Artikel. Was kann ich tun, dass ich den Artikel wieder einstellen kann? Anmerkung: Das war mein bisher erster Verkauf.
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.
@hansmueller-de schrieb:Daraufhin habe ich geantwortet, dass er die Räder bei mir abholen könne (habe "nur Selbstabholung angegeben").
Ich denke der Zug ist hier eigentlich abgefahren, wenn der Käufer das Ganze richtig durchzieht
Eine Anfechtung nach § 119 ist hier wohl nicht mehr möglich, weil diese muss unverzüglich erfolgen
Durch das Angebot die Räder abzuholen hat der Verkäufer aber leider falsch reagiert, indem er den 1-Euro-Verkauf statt dessen akzeptiert hat und damit auch den Kaufvertrag