01-10-2014 16:00
Hallo Ihr Lieben,
ich habe am 10.9. einen Kenwood Stabmixer, neuwertig, da nur 2 - 3 x benutzt, verkauft. Die Kundin sagt nun, das Gerät wäre nach 10! min. Gebrauch kaputt gegangen. e-mail über e-bay.
In der Betriebsanleitung steht: Stabmixer max. 50 sec. pro 4-Minutenzeitraum betreiben - er könnte sonst kaputt gehen, Schneebesen max. 3 Minuten pro 10-Minutenzeitraum verwenden.
Meiner Meinung nach hat die Käuferin den Stabmixer durch unsachgemässe Benutzung kaputt gemacht. Habe ihn heute zurückerhalten, ist wirklich kaputt.
Wurde mit Paypal bezahlt. Das Gerät hat einen Neuwert von ca. 100,-- € und wurde für 35,-- verkauft.
Muss ich nun zurückzahlen oder nicht?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
E-W-7
naja, offenbar hast du der Rücknahme ja schon zugestimmt. Sonst hättest du das Teil ja nun nicht zurückbekommen und auch angenommen. Somit musst du wohl rückzahlen. Wenn ein Fall eröffnet ist und der Käufer einen Rücksendungsbeleg vorlegen kann wird ihm paypal 1000%ig sein Geld rückzahlen.
Da Du privater Verkäufer bist und der Mixer funktioniert hat, eigentlich nicht! Hast Du Gewährleistung und Rücknahme im Angebot ausgeschlossen?
Da sie mit Paypal bezahlt hat, wird die Rückabwicklung wohl für Dich übernommen werden, ob Du willst oder nicht... ![]()
Ist ein Fall geöffnet? Dann würde ich dort aber erst mal eine Stellungnahme abgeben!! So einfach kann`s ja eigentlich auch nicht sein, schließlich hat das Teil funktioniert!