Steuern bei Kleingewerbe

mit Entsetzen schaute ich auf meine ebay-Rechnung von Monat Mai 2018. Ich bin gewerblich mit einem Lego-Shop im ebay, habe  geringe Umsätze , bin mit meinem Kleingewerbe angemeldet und habe eine UST ID, da mir ebay im letzten Jahr 19% Steuer abgezogen hat, mit dem Hinweis, dass Standort... Luxenburg ist. Nun geht alles wieder von vorne los. Standort angeblich Berlin und ich soll in Vorsteuer gehen. Inzwischen sind aus 10% Gebühren 12,5% geworden dazu sehr hohe Shop-gebühren und dann kam jetzt noch ein Betrag pro verkaufter Artikel hinzu.  Klar, natürlich auch Gebühren auf Versandkosten für die Gewerblichen, damit ja nichts bei dem Verkäufer hängen bleibt.Da ich Artikelpreise von etwas über einem € habe, Paypal Pflicht ist... (klar auch bei enem €). Also das vollkommende Kauferlebnis für den Kunden. Wer denkt denn da an den Verkäufer? Jetzt habe ich bis zu 40% Gebühren. Trotz Steuererklärung habe ich noch nie Steuern auf den Shop zahlen müssen. Einen Bescheid habe ich über diese Veränderungen niemals bekommen. Ein Gespräch mit einem Berater von ebay hat nichts ergeben. Ich soll meinen Steuerberater anrufen.... 

 Kopie von ebay aus dem Internet:

  Gewerblichen Verkäufern aus Deutschland, die umsatzsteuerpflichtig sind und bislang Nettorechnungen erhalten haben, wird seit dem 1. Mai 2018 ebenfalls deutsche Umsatzsteuer auf ihre eBay Gebühren berechnet. 

 

Kleingewerbetreibende sind aber nach deutschem Recht NICHT UMSATZSTEUERPFLICHTIG. Ich sitze tgl. viele viele Stunden um meinen Shop am Laufen zu halten. Lohnen tut es schon lange nicht mehr. Nun ist auch der Frust größer als Spaß und Lust an der Arbeit

 

 

 

 

 

Gesamtes Thema betrachten

Dass diese Änderung kommt, wurde in den News mitgeteilt.

 

Die Änderung stellt den Ebay-Shop auf eine Stufe mit anderen Dienstleistungen rund um Dein Gewerbe.

Wenn du für deinen Shop bei einem Verkäufer im Inland Büromaterial/Versandtaschen kaufst, musst du genau wie die Privaten Verkäufer Umsatzsteuer zahlen, ohne sie bei der Steuer gegenzurechnen...

Nun kommen die Ebay-Gebühren dazu.

 

Ich habe jährlich mit meinem Gewerbe keine 17.500 Euro Umsatz.
Ich habe mich für die Steuerpflicht /Umsatzsteuerpflichtig entscheiden müssen.

Somit kann ich die Ebay-Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen - allerdings muss ich auch die Umsatzsteuer für meine Einnahmen abführen.

Das gibt für mich persönlich Sinn, da ich neben Ebay noch was anderes habe - da ist es egal, wieviel reinkommt..... da bin ich einfach umsatzsteuerpflichtig.

 

Inwieweit du vorher mit deiner Steuererklärung eigentlich hättest die Umsatzsteuer, die dir Ebay Luxemburg wegen der ID nicht berechnet hast, ans deutsche Finanzamt hättest abführen müssen, weiß ich gerade nicht (mehr). Da gab es mal die Pflicht, diese in der Jahreserklärung abzugeben. Wären also "Sowiesokosten".


Ob dies noch aktuell ist, weiß ich nicht - da berät dich sicher gerne dein Steuerberater.

 

Und wenn du mit deinem Verdienst nicht auskommst, müsstest du ganz einfach sanft und moderat deine Preise erhöhen...

 

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