18-07-2012 15:47
Ist es richtig, das es ein Verstoß gegen Ebay - Grundsätze ist, wenn ich auf Anfrage nach Sofort Kauf eingehe bei laufender Auktion eines Artikels?
Du kannst über die Funktion "Angebot bearbeiten" einen Sofortkauf hinzufügen.
http://pages.ebay.de/help/sell/revising_restrictions.html
Bei der Preisgestaltung bedenke aber bitte, dass auch die Option Sofortkauf kostenpflichtig ist. Die Gebühren für einen Festpreis sind gestaffelt:
http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html
Jap, das hast Du richtig verstanden.
Außerdem ist es lt. Ebay nicht erlaubt, den Sofortkauf ohne Ebay abzuwickeln. Das wollte ich hier nur der Vollständigkeithalber erwähnt haben.
Moin...
Du kannst selbstverständlich auf jede Frage zu jeder Zeit eingehen.
Was Du nicht darfst, ist ein bereits bebotenes Angebot zu Gunsten eines Sofortkaufs abbrechen. Das ist nicht nur in den Grundsätzen so festgehalten, sondern sogar vom Gesetzgeber.
Das hat mit eBay-Grundsätzen nichts zu tun.
Du hast mit dem ersten Gebot bereits an den jeweils
Höchstbietenden verkauft.
Wie möchtest du da etwas per Sofortkauf verkaufen,
was dir nicht mehr gehört?
Vielen Dank für die Hilfe!! !!!!!!!!!!!
Danke für die Info. Habe auf die Anfrage noch nicht geantwortet. Wenn ich mich mit dem Ebayer auf einen Sofort Kauf einigen würde. weiß ich nicht, wie ich die Transaktion abzuwickeln habe. Ist "Neuland" für mich.
Wo erhalte ich Infos darüber???
Danke für die Info. Habe auf die Anfrage noch nicht geantwortet. Wenn ich mich mit dem Ebayer auf einen Sofort Kauf einigen würde. weiß ich nicht, wie ich die Transaktion abzuwickeln habe. Ist "Neuland" für mich.
Wo erhalte ich Infos darüber???
Danke für die Antwort.
Auf den Artikel wurde noch Nichts geboten bis jetzt, also darf ich auf die Anfrage eingehen. Es ist nur rechtswidrig, wenn bereits geboten wurde. Hab ich das so richtig verstanden?