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Transaktion einvernehmlich abbrechen oder Fall wegen Nichtzahlung eröffnen?

Hallo Zusammen,

 

ich brauche mal wieder euren Rat.

 

Am 29.03. ersteigerte K zwei Artikel von mir und bat mich, mit der Bezahlung noch warten zu können, da sie sich für einen weiteren Artikel interessierte.

 

Als dieser Artikel nicht von ihr ersteigert wurde und ich nichts von ihr hörte, schickte ich ihr zwei Tage später, am 13.04., die zu zahlende Gesamtsumme.

 

Am 15.04. (Montag) fragte sie mich, ob sie Ende der Woche zahlen könne, da sie momentan Probleme hat.

Anfang nächster Woche hätte ich dann mein Geld.

 

Ich willigte ein. Heute nun, 8 Tage später, habe ich noch kein Zahlungseingang und keine Nachricht.

 

Ich glaube ihr, daß sie derzeit Probleme hat und halte sie auch nicht für eine Nichtzahlerin.

 

Soll ich ihr vorschlagen, die Transakt. abzubrechen, "K möchte Artikel nicht"?

Fall öffnen wegen Nichtzahlung? Ich möchte ihr nichts Böses, weiß aber gerade nicht, wie ich es handhaben soll.

Gruß

Tarziane

 

Jedoch möchte ich mich absichern, falls kein Geld eingeht.

Soll 

 

Akzeptiert Lösungen (3)

Akzeptiert Lösungen (3)

iwi.2012
Auf Erkundungstour

> schließe ich den Fall dann also selbst nach 4 Tagen?

 

Moin

sollte Dein K wider Erwarten innerhalb dieser 4 Tage doch noch bezahlen,

kannst Du den Fall einfach schliessen,

 

http://oi33.tinypic.com/2a5f2up.jpg

 

 

erst ab dem 4. Tag kannst Du den Fall dann mit Verwarnung schliessen,

was Du dann auch tun solltest . . .

schließe ich den Fall dann also selbst nach 4 Tagen?

 

Selbst schliessen musst du auf jeden Fall. Ich koppel das immer an meine separat gesetzte Frist. Auf jeden Fall musst du die ebay-Fristen dabei ebachten.

Warum willst du einen Nichtzahler so einfach mit einem Transaktionsabbruch davonkommen lassen?

Zumal der K dem Transaktionsabbruch zustimmen müsste. Lehnt er ab, ist es Essig mit der Provisionsrückerstattung.

Antworten (6)

Antworten (6)

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Es reicht übrigens,

wenn Du nach Geldeingang den Artikel als Bezahlt markierst,

dann ist der Fall automatisch geschlossen

und der K kassiert keine Verwarnung.

Vielen Dank für eure Mühe, jetzt weiß ich Bescheid :-).

hasjana, schließe ich den Fall dann also selbst nach 4 Tagen?

eine separate Frist zur Zahlung mußt Du eh noch stellen, damit die Kaufverträge aufgehoben und die Artikel erneut eingestellt werden können - diese Frist ist aber unbhängig der von eBay im Nichtzahler-Fall

 

ich selbst habe das bislang immer per Mail und via eBay-System gemacht - also " Zahlung Betrag x für Artikel y auf Konto z bis TT.MM.JJJJ (z.B. 03.05.2013), wenn an dem Tag kein Geldeingang zu verzeichnen ist, gelten die Kaufverträge als erloschen" ... natürlich etwas anders formuliert 😉

 

 

sollten die Fälle mit Verwarnungen geschlossen werden und das Geld kommt anschließend, darf sich die K um die Rücknahme der Verwarnungen beim Kundenservice bemühen

Danke euch Beiden.

 

Also keine erneute Fristsetzung?

ich würde einen Fall bzgl. Nichtzahlung eröffnen (bzw. 2) und diese auch durchziehen, also mit Verwarnung für die K schließen

 

das muß aber bald geschehen, ein Nichtzahler muß spätestens am 32. Tag nach Auktionsende vom Verkäufer eröffnet und am 36. Tag nach Auktionsende vom Verkäufer geschlossen werden, damit er die Provision erstattet bekommt und der Käufer die Verwarnung erhält
 ... am besten nicht bis zum letzten Tag warten, da es bei diesen Fristen wirklich um "Sekunden" geht

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