Uhr verkauft und laut Käufer defekt. Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen / Was nun ?
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15-07-2017 18:57
Guten Tag,
wir haben eine Fossil Armbanduhr bei Ebay verkauft. Diese wurde von Uns vor ca 3 Jahren im Laden gekauft und funktionierte auch einwandfrei. Se lag dann bei den anderen Uhren im Schrank und wurde nie getragen. Nun haben wir sie verkauft mit der Begründung das man vermutlich die Batterie wechseln muss. auch folgender Satz wurde in der Auktion vermerkt :Wie immer gilt da Privatverkauf keinerlei Garantie oder Gewährleistung.
heute erhalte ich eine Beschwerde des Käufers. Er hätte die Uhr prüfen lassen und das Uhrwerk sei defekt. Desweiteren sei die Uhr von unten geöffnet gewesen. Das kann allerdings nicht sein da wir diese ja nie getragen haben und selbst sicher nicht an diesen Dingen herumschrauben. Provokativ wurde nur noch geschrieben sie wissen was dies bedeutet... Ich bin mir allerdings keines Fehlers bewusst. Ich habe einen gebrauchten Artikel verkauft welcher unter Auschsluss jeglicher Garantie und Gewährleistung drin war. Desweiteren wurde darauf hingewiesen das sie im Moment nicht läuft. Bei uns war der Artikel in einwandfreien Zustand.
Als Käufer muss ich mir denke eines gewissen restrisikos bewusst sein...
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Hallo @daywalker136
wenn Du schreibst, dass man vermutlich die Batterie wechseln muss, damit die Uhr funktioniert, dann ist dies eine vereinbarte vertragliche Eigenschaft. Funktioniert die Uhr nach einem Batteriewechsel nicht, dann hast Du dafür gerade zu stehen.
Wenn Du dieses Restrisiko nicht bereit bist auf Dich zu nehmen, musst Du Dir diese nichtsagende Phrase von der zu wechselnden Batterie sparen und einfach schreiben, dass die Uhr 3 Jahre alt ist, nie getragen wurde und mittlerweile nicht mehr funktioniert.
Da hätte der Käufer keine Handhabe (außer der Zahlung mit PayPal) für eine Reklamation gehabt, da er bekommen hätte, was in der Artikelbeschreibung stand.
Wenn Dein Käufer allerdings mit PayPal gezahlt hat, ist es im Prinzip völlig egal, was in der Artikelbeschreibung stand, weil er dann den gekauften Artikel relativ problemlos innerhalb von 180 Tagen zurück geben kann. Ob Du nun willst oder nicht - PayPal regelt dass dann für Dich, wenn auch nicht in Deinem Sinne.
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@daywalker136 schrieb:Guten Tag,
wir haben eine Fossil Armbanduhr bei Ebay verkauft. Diese wurde von Uns vor ca 3 Jahren im Laden gekauft und funktionierte auch einwandfrei. Se lag dann bei den anderen Uhren im Schrank und wurde nie getragen. Nun haben wir sie verkauft mit der Begründung das man vermutlich die Batterie wechseln muss. auch folgender Satz wurde in der Auktion vermerkt :Wie immer gilt da Privatverkauf keinerlei Garantie oder Gewährleistung.
heute erhalte ich eine Beschwerde des Käufers. Er hätte die Uhr prüfen lassen und das Uhrwerk sei defekt. Desweiteren sei die Uhr von unten geöffnet gewesen. Das kann allerdings nicht sein da wir diese ja nie getragen haben und selbst sicher nicht an diesen Dingen herumschrauben. Provokativ wurde nur noch geschrieben sie wissen was dies bedeutet... Ich bin mir allerdings keines Fehlers bewusst. Ich habe einen gebrauchten Artikel verkauft welcher unter Auschsluss jeglicher Garantie und Gewährleistung drin war. Desweiteren wurde darauf hingewiesen das sie im Moment nicht läuft. Bei uns war der Artikel in einwandfreien Zustand.
Als Käufer muss ich mir denke eines gewissen restrisikos bewusst sein...
Hallo @daywalker136 da Du ja PP anbietest wird es PayPal für dich richten, sollte damit bezahlt worden sein!