12-09-2014 10:15
Guten Morgen,
Ich habe ein Problem.
Heute hab ich ein Schreiben von Anwälten bekommen.
Es ist eine Unterlassungserklärung.
Ich habe ein Artikel bei eBay eingesetzt und das erste mal ein Bild aus dem Internet genommen.
Nach einigen Tagen bekam ich eine Mail von ebay dass ich dieses Bild aufgrund Lizenzen nicht nutzen darf.
So wurde der Artikel von ebay direkt gelöscht und auch nicht verkauft.
Nun habe ich eine Woche später von, wahrscheinlich den Anwälten des Gläubiger, eine Unterlassungserklärung bekommen die ich unterzeichnen muss und bei der ich ca.300 Euro an den Gläubiger und ca.170 Euro an die Anwälte zahlen muss (wenn ich das bei den Anwälten richtig verstanden habe - weil da Gegenstandswert 1300€ steht aber bei Gesamtbetrag 300+170 Euro- den Gegenstandswert muss ich nicht zahlen oder?)
Ist es richtig dass ich die Strafe überhaupt zahlen muss oder kann ich da noch was machen? Weil ich habe das Bild nach dem Hinweis von ebay nicht wieder ins Netz gestellt.
Warum wurde ich nicht erst angemahnt?
Wäre nett wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Vielen lieben Dank
Auf alle Fälle Anwalt nehmen! Das Problem ist weniger das zu zahlende Geld, sondern meist die Unterlassungserklärung!
Die kann man als Laie weder richtig beurteilen, noch selbst umformulieren.Ich habe leider auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht.Google mal Richtung Abmahnanwälte und S***e und Partner, da wird Dir übel.