09-02-2017 17:36
Hi ihr Lieben, es wurden 3 Artikel eingestellt.
2 davon versandkostenfrei
1 davon mit 6,-- Euro VK.
Nun wurden unerwartet alle 3 Artikel von ein und demselben Käufer ersteigert.
Gesetzt den Fall, dass ich alle 3 Artikel für 6 Euro versenden könnte, müsste ich dann für die gesparten VK der anderen beiden Artikel einen Rabatt geben?
Oder wäre das in euren Augen in Ordnung, wenn es bei den 6 Euro VK bleiben würden?
In der Hoffnung, man kann meinen Ausführungen folgen, sage ich vielen Dank für eure geschätzte Meinung.
Ele
Hallo @edho1931
also ich schreibe jetzt mal ganz schlicht, was meine Erwartung als Käufer wäre: Wenn ich bei einem VK drei Artikel ersteigere, von denen zwei Versandkostenfrei sind, würde ich erwarten, dass der dritte auch versandkostenfrei verschickt wird. Zumindest wenn der Artikel mit Versandkosten ohne Probleme mit den Artikeln ohne Versandkosten verschickt werden kann.
Hatte einen ähnlichen Fall erst vor kurzem, da habe ich bei einem Verkäufer die erstn 11 Star Trek Blu-rays im Steelbook ersteigert für zusammen 89 Euro inklusive kostenlosen Versand und dazu noch Star Trek TOS auf Blu-ray als Italien Import für 49 Euro plus Versandkosten. Habe dann den Verkäufer gefragt, ob er beides zusammen verschicken kann (quasi erst mal nur als Hinweis, dass ich zwei Artikel bei ihm ersteigert habe) und der VK hat beides zusammen ohne Berechnung von Versandkosten verschickt.
Ich hätte ihm allerdings auch keine Sternchen abgezogen, wenn er die Star Trek TOS Versandkosten berechnet hätte.
Wenn man also alles zusammen verschicken kann, ohne in die nächst höhere Versandkategorie zu geraten, finde ich es nicht fair, trotzdem Versandkosten zu berechnen, da diese ja in die anderen beiden Artikel schon mit eingepreist sind. Wenn nun allerdings ein normales DHL Paket nicht mehr funktioniert, weil das Gewicht zu hoch ist, dann sind zusätzliche Versandkosten angebracht und so könnte man das dem Käufer dann auch entsprechend kommunizieren....
Ich bin der Meinung, daß bei angebotenem kostenlosem Versand kein Anpruch eines Käufers auf Rabatt besteht, falls er den Artikel doch lieber abholt oder falls, wie in diesem Fall, mehrere Artikel ersteigert werden...einer davon mit ausgewiesenen VK.
Mit seinem Gebot hat er in meinen Augen den Gesamtbetrag der einzelnen Artikel akzeptiert... und wieviel der Verkäufer an VK auf den Preis draufgschlagen hat, ist in meinen Augen unerheblich....
Das kann man ja noch weiter ausmalen:
Stellt euch mal den folgenden Fall vor:
Verkäufer bietet kostenlosen Versand als Paket an.....Gesamtpreis inkl.20€....da könnte ja nun auch ein Verkäufer kommen und sagen, nööö ich will lieber Warensendung und ziehe dir den Differenzbetrag zwischen Warensendung und Paket vom Überweisungsbetrag ab....nein akzeptiert ist akzeptiert....
natürlich kann ein Verkäufer dem Käufer entgegenkommen, aber er muss es doch nicht....
also ich persönlich würde als Käufer bei dieser Konstellation jetzt wirklich keinen Nachlass erwarten, sondern selbstverständlich die 6 € zahlen!!!Warum frägst du? Hat dein käufer schon einen entsprechenden Vorstoss gestartet?
>>müsste ich dann für die gesparten VK der anderen beiden Artikel einen Rabatt geben?
nö, da ja für den schweren Artikel die 6 Euro zu zahlen sind und die anderen Artikel ohne Versandkosten versehen sind, Somit sind die 6 Euro fällig.
Hallo
na selbstverständlich halte ich mich als VK an meine eigenen Vorgaben und verschicke alle 3 Artikel zusammen für 6 Euro Versand.
Gespart hat der VK ja schon bei zwei Artikeln, bei denen du keine VSK angegeben hattest.
Alles gut also.
Oder denkt der Käufer jetzt, er kann noch nachverhandeln und will wohlmöglich ALLES kostenlos versendet haben?
@edho1931 schrieb:Hi ihr Lieben, es wurden 3 Artikel eingestellt.
2 davon versandkostenfrei
1 davon mit 6,-- Euro VK.
Nun wurden unerwartet alle 3 Artikel von ein und demselben Käufer ersteigert.
Gesetzt den Fall, dass ich alle 3 Artikel für 6 Euro versenden könnte, müsste ich dann für die gesparten VK der anderen beiden Artikel einen Rabatt geben?
Oder wäre das in euren Augen in Ordnung, wenn es bei den 6 Euro VK bleiben würden?
In der Hoffnung, man kann meinen Ausführungen folgen, sage ich vielen Dank für eure geschätzte Meinung.
Ele
du hast angegeben
bei einem Artikel "kostenlos Päckchen"
bei dem anderen Artikel "kostenlos Paket"
beim dritten Artikel Versandkosten 6,00 Euro Paket
Ich würde alle drei Artikel zusammenpacken und "kostenlos" als Paket versenden.
Und denk dran, dass du lt. PP AGB immer einen Sendungsnachweis brauchst,
falls Lieferung nicht ankommt - Päckchen sind nicht versichert und du hast keinen
Nachweis.
Nachtrag: unter der Voraussetzung, dass alles in ein Paket passt.
Ansonsten die Hälfte der Versandkosten berechnen.
Hallo noch einmal und Dank für eure Mühe.
Möchte euch kurz berichten Wir können ja alle nur dazulernen.
In einem anderen Forum wurde mir mitgeteilt, dass der K verpflichtet sei, die VK zu zahlen:
(...)Versandkosten sind Vertragsbestandteil und zwar für jeden Kaufvertrag separat
http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html
Ein Versandrabatt sollte vorher vom K mit dem VK verhandelt werden.
Danach hat er keinen Anspruch mehr darauf. (...)
Lieben Gruß, Ela
Du hast ja für 2 Artikel bereits 2x Versand in den Artikelkosten kassiert. Wenn Du den 3. Artikel hinzulegen kannst, ohne dass Dir Mehrkosten entstehen, würde ich ihn ohne Versandkosten mitschicken.
Deine Ansicht "2x versandkostenfrei" ist eine Verneblung der Wirklichkeit.