01-10-2012 12:45
Hallo, ich habe einen Artikel verkauft, der als Variante eingegeben war. Jetzt habe ich den Artikel zurück bekommen, kann ihn nicht wieder einstellen. Wenn ich den Artikel neu einstelle bekomme ich die Gebühren nicht erstattet. Kann mir vielleicht jemand helfen.
Danke
Viele Grüße
Eva
Siehst du.. damit können jetzt wir Beide leben... 😄
Ok ich habe meinen RA beauftragt, der erstellt meine AGB´S und meine Widerrufsbelehrung neu und schaut sich auch meine Angebote an.Ich denke morgen ist alles drin.
Wie meinst du das einen Vorschlag machen??
Mach mal einen Vorschlag bis wann du deine Angebote rechtsicher gestaltet hast (oder erstmal alle entfernt hast bis die Überarbeitung abgeschlossen ist), alternativ müsste das a-team dich vermutlich kostenpflichtig abmahnen lassen.
So hab ich das zumindest verstanden.
Hallo Eva...
Wie auch Catdog64, bin ich mit der rechtlichen Gestaltung deiner Angebote überhaupt nicht einverstanden. Mach mal nen Vorschlag, mit dem wir Beide leben können.. 🙂
Weil sonst muss ich alleine einen Vorschlag machen, aber dann lebt einer von uns Beiden nicht mehr... 😞
Hallo Eva,
für Angebote im Festpreisformat gibt es beim Wiedereinstellen KEINE Gutschrift der Angebotsgebühr.
"Hinweis: Wenn Sie Festpreisangebote oder Anzeigen wiedereinstellen, kann Ihnen leider keine Gutschrift gewährt werden."
http://pages.ebay.de/help/sell/relist.html
Für die Erstattung der Verkaufsprovision mußt du dem Käufer einen Transaktionabbruch schicken.
http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html
OT: Deine AGB taugen nicht für Ebay und deine WRB ist total veraltet.
Wie meinst du das einen Vorschlag machen??
LG