05-08-2014 06:23
Es ist überall in der Wirtschaft üblich,dass bei Reklamationen, sei, es aus Kulanz oder wegen Mängeln zunächst die Ware zurück an den Verkäufer geht, nach Prüfung und Nichtbeantstandung wird der Kaufpreis erstattet! Warum verstößt Ebay hier gegen das BGB, in dem das klar geregelt ist? Der Otto-Versand und ejder andere versandhandel handhabt das so, jeder Handwerker handhabt das so. Was ist, wenn die antike Porzellankopf-Puppe, um die es in meinem Beispiel geht, in Einzelteilen und zerstört bei mir wieder ankommt? Wer ersetzt mir den Schaden? Dann ist mein Geld weg, ich sitze auf wertlosem Zeug....und habe den doppelten Schaden, obwohl alle Schuld den Käufer trifft. In Zukunft werde ich als Verkäufer Ebay meiden und nur noch dort kaufen. Aber was soll ich aufen,wenn keiner mehr etwas anbietet, weil ihm Ähnliches widerfahren ist? Ich sehe Ebay als Marktplatz gefährdet. Bitte melden, wem Ähnliches widerfahren ist!
" Der Otto-Versand und ejder andere versandhandel handhabt das so, jeder Handwerker handhabt das so."
Du bist aber nicht bei Otto etc.
Die Versandhändler handhaben das in der Regel so, aber hier kaufst du nicht bei eBay direkt.
eBay stellt die Plattfor und du kaufst bei deinem Verkäufer - ebenso wie DEINE Käufer nicht bei eBay, sondern bei DIR kaufen.
""Warum verstößt Ebay hier gegen das BGB, in dem das klar geregelt ist?"
Dir steht frei gegen den Gesetzesverstoß zu klagen.
Haben ürigens Mitglieder in anderen Ländern schon getan. Da gibt es den Käuferschutz nicht mehr.
Den Käuferschutz gibt es nur bei der Akzeptanz von PayPal.
Warum bietest du diesen Bezahldienst überhaupt an, wenn du mit deren AGB nicht einverstanden bist?
Hier gibt's Abhilfe:
http://tinyurl.com/2ymp35
Mach's gut!
Was man bei Otto und Co. auch findet:
Wrb,Agb.....
Solltest auch mal machen,oder willst Du Deine Kunden weiterhin um ihre Verbraucherrechte bringen?