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Verkäufer hat falsche Angaben gemacht und reagiert nicht mehr. Was jetzt?

Hallo!

Ich habe kürzlich ein "gebrauchtes" Smartphone gekauft mit folgender Beschreibung:

 

http://www.ebay.de/itm/201533017556

Verkaufe mein Samsung Galaxy S6 edge plus. Das Handy ist ca. 2 Monate alt . Es hat einen oberflächlichen Displayschaden. (siehe Fotos ) Nur das Glas ist beschädigt. Die Scheibe kostet hier bei Ebay ca. 50 € inkl. Reparaturset. Da ich den Wechsel nicht selbst vornehmen möchte verkaufe ich es. Das Handy ist technisch in einem einwandfreien Zustand. Optisch auch, bis auf das Display.  Keine Kratzer oder Macken sonst irgendwo, da auch immer eine Schutzhülle drum war. Jegliche Art von Rücknahme oder Garantiegewährleistung sind nach dem Kauf ausgeschlossen, da Privatverkauf.

 

Bei Nachfrage hatte mir die Verkäuferin folgendes Display-Reparaturset genannt:

 

http://www.ebay.de/itm/131694285311

 

Leider fehlt bei dem Set der Digitizer, Dadurch ist das Display überhaupt nicht reparierbar und muss komplett getauscht weden (für mehr als 200€). Ich habe auch kein weiteres Set mit Digitizer gefunden. Die Verkäuferin reagiert nicht und der Paypal Käuferschutz meint, dass das mein Problem sei, da ich die Reparierbarkeit selber prüfen müsse und die falschen Angaben der Verkäuferin ausreichend sind (?!?)

 

Ich hatte den Käuferschutzfall bereits vor Erhalt eröffnet, da mir beim erhlat des Reparatursets schon klar war, dass ich hier falsche Angaben bekommen habe und das war für mich ein Grund vom Kauf zurückutreten.

 

Als ich as Gerät dann erhlaten hatte (knapp 5 Tage später als vereinbart) habe ich das Gerät genauer angeschaut und es waren auch noch oberflächliche Schäden auf der Rückseite und am Rahmen selber (Das Gerät wurde ja als Optisch einwandfrei verkauft). 

 

Desweiteren hat die Verkäferin bei ebay angegeben Rücknahmen 14 Tage zu akzeptieren, das gleichzeitig in der Beschreibung ausgeschlossen.

 

Gibt es irgendwelche weiteren Möglichkeiten eine Rücknahme zu erzwingen?

Soll ich direkt zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Betrugs erstatten?

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@de.grber schrieb:

Hallo!

Ich habe kürzlich ein "gebrauchtes" Smartphone gekauft mit folgender Beschreibung:

 

http://www.ebay.de/itm/201533017556

Verkaufe mein Samsung Galaxy S6 edge plus. Das Handy ist ca. 2 Monate alt . Es hat einen oberflächlichen Displayschaden. (siehe Fotos ) Nur das Glas ist beschädigt. Die Scheibe kostet hier bei Ebay ca. 50 € inkl. Reparaturset. Da ich den Wechsel nicht selbst vornehmen möchte verkaufe ich es. Das Handy ist technisch in einem einwandfreien Zustand. Optisch auch, bis auf das Display.  Keine Kratzer oder Macken sonst irgendwo, da auch immer eine Schutzhülle drum war. Jegliche Art von Rücknahme oder Garantiegewährleistung sind nach dem Kauf ausgeschlossen, da Privatverkauf.

 

Bei Nachfrage hatte mir die Verkäuferin folgendes Display-Reparaturset genannt:

 

http://www.ebay.de/itm/131694285311

 

Leider fehlt bei dem Set der Digitizer, Dadurch ist das Display überhaupt nicht reparierbar und muss komplett getauscht weden (für mehr als 200€). Ich habe auch kein weiteres Set mit Digitizer gefunden. Die Verkäuferin reagiert nicht und der Paypal Käuferschutz meint, dass das mein Problem sei, da ich die Reparierbarkeit selber prüfen müsse und die falschen Angaben der Verkäuferin ausreichend sind (?!?)

 

Ich hatte den Käuferschutzfall bereits vor Erhalt eröffnet, da mir beim erhlat des Reparatursets schon klar war, dass ich hier falsche Angaben bekommen habe und das war für mich ein Grund vom Kauf zurückutreten.

 

Als ich as Gerät dann erhlaten hatte (knapp 5 Tage später als vereinbart) habe ich das Gerät genauer angeschaut und es waren auch noch oberflächliche Schäden auf der Rückseite und am Rahmen selber (Das Gerät wurde ja als Optisch einwandfrei verkauft). 

 

Desweiteren hat die Verkäferin bei ebay angegeben Rücknahmen 14 Tage zu akzeptieren, das gleichzeitig in der Beschreibung ausgeschlossen.

 

Gibt es irgendwelche weiteren Möglichkeiten eine Rücknahme zu erzwingen?

Soll ich direkt zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Betrugs erstatten?


@de.grber

 

Wenn ich es Recht verstanden haben, wurde der Käuferschutzfall bereits zu Deinen Ungunsten geschlossen?

 

Dann bleibt Dir nur der zivilrechtliche Weg und den würde ich in diesem Fall auch beschreiten, sollte der Verkäufer nicht einlenken und ein Einspruch gegen die Paypal-Entscheidung keinen Erfolg bringen.

 

Er suggeriert mit seinem Angebot, dass es sich um einen leichten Schaden handelt, der mit einem ebenfalls auf Ebay erhältlichen Reparaturset behoben werden kann. Mich wundert dies ein bisschen, denn ist es nicht gerade bei Samsung-Handys so, dass dass Display immer mit dem Digitalizer fest verbunden und somit gar nicht getrennt zu reparieren ist?

 

Wie dem auch sei, m.E. musst Du Dich auf die Aussage deines Verkäufers verlassen können und hier ist das nicht der Fall.

 

Bei dem Kaufpreis würde ich den Weg zum Anwalt stark in Erwägung ziehen.

 

 

 

 

Hallo,

wie hast du bezahlt?

 

Wenn das Teil mehr (unerwähnte) Mängel aufweist als angegeben hast du ein Recht auf Nachbesserung oder Rückabwicklung.

 

Wenn du mit Paypal bezahlt hast, melde dort einen abweichenden Artikel.

Wenn nicht, kannst du trotzdem bei Ebay einen Fall aufmachen.

 

Deine Forderungen musst du allerdings zivilrechtlich durchsetzen.

 

Ich denke, die Polizei ist da aussen vor.

 

LG

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