15-12-2014 15:06
Der Vorgang:
Von mir wurden über 100 Bücher für 250 Euro an einen Kunden verkauft. Bezahlung vom Kunden via paypal. DHL verschlammt die Lieferung. Zurecht beschwert sich der Kunde bei mir. Soweit alles in Ordnung.
Beantworte brav nach Richtlinie von ebay die Beschwerde und stelle den bei ebay bereits bekannten, da über ISOS erstellten Paketschein zur Verfügung und berufe mich auf den Lieferantenschutz.
Schliesslich steht ja in den Richtlinien von paypal (ist gleich ebay) aktuellste Fassung:
Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:
4.1 Der bezahlte Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versandt oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers werden nicht eingehalten.
Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
Da ich nachweisen kann und noch am gleichen Tag der Käuferbeschwerde auch getan habe, dass die Ware raus ist sollte eigentlich alles klar sein schliesslich macht ebay&Co ja damit Werbung mit der Behauptung Lieferantenschutz gegen Abzocke und Risiken beim Transport.
Aber was passiert: Von wegen Lieferantenschutz
Paypal storniert die Zahlung, ebay sperrt Konto, und Kunde verlangt von mir eine Ersatzlieferung.
Bin ich euer **bleep** oder was?
Kann nur den anderen negativen Kommentaren von Verkäufern zustimmen. Raus aus ebay als Verkäufer. Hier ist man nur noch der zahlende **bleep** (und das auch noch ohne Gegenleistung).
Grüsse aus München
HS
Eigentlich darf man als privater Verkäufer
überhaupt keine Auswahl-Auktionen einstellen.
(Aber DAS nur mal so am Rande...)
Ich verstehe das eigentliche Problem nicht genau.
Klar ist es unschön, wie es abgelaufen ist, aber wenn die Post den Artikel verschlampt hat, dann geh dahin und lass dir den Schaden ersetzen, denn für Verlust haftet die Post.
Mal ganz salopp gefragt: Wieso gehst Du mit der Sendungsnummer nicht zur Post und lässt Dir von denen Dein Geld wiedergeben??
Ersatzlieferung ist Unsinn...
mal am Rande......
du als Auftraggeber der Sendung, hast einen Nachforschungsantrag gestellt ?
@interstellartradingcorporation schrieb:............................
Aber was passiert: Von wegen Lieferantenschutz
Paypal storniert die Zahlung, ebay sperrt Konto, und Kunde verlangt von mir eine Ersatzlieferung.
Bin ich euer **bleep** oder was?
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Wenn der PayPal-Verkäuferschutz nicht eingetreten ist, kann es daran gelegen haben, dass dein Versandnachweis untauglich war oder du nicht an die bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift versendet hast.
eBay hat dein Konto sicherlich nicht aus diesem Grund gesperrt.
Wenn man sieht, wie viele deiner Angebote, die gegen die hauseigenen Grundsätze verstoßen, allein in den letzten 3 Wochen von eBay gelöscht worden sind, kann man sich vorstellen, wie oft du vor der Sperre "angezählt" worden bist.
Der "Kunde" denkt, du wärst gewerblich unterwegs. Bei der Art und dem Umfang deiner Angebote ...
Als Gewerblicher trägst du das Verlustrisiko auf dem Versandweg.
Was meint denn eigentlich der Versanddienstleister zum Verbleib der Sendung ? Was ergibt die Sendungsverfolgung ?
... Edit, Du hast den Passus bzgl. verschwundener Sendungen ja zitiert