23-12-2013 09:12
Hallo liebe eBayer, habe am 03.12.13 bei eBay einen WC-Sitz zum Verkauf angeboten, den ich nachweislich am 26.10.13 neu in einem Baumarkt erworben und auch nicht benutzt habe, da er auf unseren Toilettensitz nicht passte. Die Angaben über den Zustand wurden wahrheitsgemäß gemacht und bei den verwendeten Fotos als Bestandteil der Beschreibung handelt es sich um Originalaufnahmen. Auf die eingerissene Verpackung wurde in der Artikelbeschreibung hingewiesen.
Die Käuferin hat mir nach Erhalt der Ware mitgeteilt, dass sie einen gebrauchten Toilettensitz erhalten habe und den Fall dem eBay-Kundenservice gemeldet.
Habe daraufhin bereits mehrfach klargestellt, dass die geltend gemachten Mängel nicht den Tatsachen entsprechen und widersprüchlich sind.
Nun schreibt die Käuferin dem eBay-Kundenservice folgendes: "Statt eines neuen WC-Sitzes erhielt ich einen gebrauchten mit deutlichen Abnutzungszeichen. Einen Zeugen, der dies eidesstattlich bestätigen kann, kann ich benennen. Die Behauptung, ich wolle mich an einem WC-Sitz bereichern und meinen alten auf diese Weise umdeklarieren, ist falsch und ehrabschneidend. Da es mir zu ekelig war, den gelieferten Sitz zu installieren, habe ich einen neuen bestellt. Der materielle Streitwert liegt bei 64,50 €, der ideelle für mich inzwischen um einiges höher. Da ich in unserer Gemeinde ehrenamtlich aktiv bin und den Pfarrer ebenso durch seelsorgerische Gespräche kenne, bat ich ihn sich gegenüber dem Ebay-Team für meine Integrität zu verbürgen. Zu dem Streitfall kann er keine Stellung nehmen, denn er kennt lediglich den Streitwert sowie die Beschuldigung, ich wolle mich durch falsche Angaben bereichern. Alle Kontaktdaten von Pfarrer XXXXX finden Sie unter http://www.xxx.com "
Was sagt Ihr dazu?
silviaalex0714
silviaalex0714 schrieb:Hallo liebe eBayer, habe am 03.12.13 bei eBay einen WC-Sitz zum Verkauf angeboten,
1. )
den ich nachweislich am 26.10.13 neu in einem Baumarkt erworbenund auch nicht benutzt habe, da er auf unseren Toilettensitz nicht passte. Die Angaben über den Zustand wurden wahrheitsgemäß gemacht2. ) und bei den verwendeten Fotos als Bestandteil der Beschreibung handelt es sich um Originalaufnahmen.
SpoilerAuf die eingerissene Verpackung wurde in der Artikelbeschreibung hingewiesen.
Die Käuferin hat mir nach Erhalt der Ware mitgeteilt, dass sie einen gebrauchten Toilettensitz erhalten habe und den Fall dem eBay-Kundenservice gemeldet.
Habe daraufhin bereits mehrfach klargestellt, dass die geltend gemachten Mängel nicht den Tatsachen entsprechen und widersprüchlich sind.
Nun schreibt die Käuferin dem eBay-Kundenservice folgendes: "Statt eines neuen WC-Sitzes erhielt ich einen gebrauchten mit deutlichen Abnutzungszeichen. Einen Zeugen, der dies eidesstattlich bestätigen kann, kann ich benennen. Die Behauptung, ich wolle mich an einem WC-Sitz bereichern und meinen alten auf diese Weise umdeklarieren, ist falsch und ehrabschneidend. Da es mir zu ekelig war, den gelieferten Sitz zu installieren, habe ich einen neuen bestellt. Der materielle Streitwert liegt bei 64,50 €, der ideelle für mich inzwischen um einiges höher. Da ich in unserer Gemeinde ehrenamtlich aktiv bin und den Pfarrer ebenso durch seelsorgerische Gespräche kenne, bat ich ihn sich gegenüber dem Ebay-Team für meine Integrität zu verbürgen. Zu dem Streitfall kann er keine Stellung nehmen, denn er kennt lediglich den Streitwert sowie die Beschuldigung, ich wolle mich durch falsche Angaben bereichern. Alle Kontaktdaten von Pfarrer XXXXX finden Sie unter http://www.xxx.com "
Was sagt Ihr dazu?
silviaalex0714
Moin
ad 1. )
wie habe ich mir das vorzustellen?
Hast Du den Toilettensitz gar nicht erst ausgepackt,
um sofort vor dem Kloi stehend zu sehen, dass er nicht passen wird?
Oder wenn doch, hast Du ihn freischwebend über das Klo gehalten,
um festzustellen, dass er nicht passn wird?
Wie ging dieses Procedere über die Bühne?
Diese Frage ist Ernst gemeint - ausgepackt oder nicht ausgepackt?
ad 2. )
damit hast Du Dir ins eigene Fleisch geschnitten,
immer diese Faulheit, wenn es um selbsterstellte Fotos geht.
Da Du den Sitz doch mit Sicherheit ausgepackt hattest,
wären eigene Fotos SEHR sinnvoll gewesen, gerade bei SO einem Artikel,
um Vorder- und Rückseite als makellos zu zeigen
UND die jetzt zudme als Beweisfotos gedient hätten
Und genau DAS hat sich Deine Käuferin evt. zu Nutze gemacht.
Hattest Du den Artikel allerdings NIE aus der Verpackung genommen,
ist das Problem nicht minder schlimm,
wie willst Du dann wissen, ob nicht ein völlig anderer Kunde seine Klobrillen ausgetauscht
und einfach als Retoure in den Baumarkt, unkontrolliert dererseits, zurückgegeben hat.
Beweisen kannste DAS dann nicht.
,>bei den Bildern handelt es sich um Originale, die ich kurz vor dem Verkauf gemacht habe.
Oh je, silvia, ich bitte um Entschuldigung,
ich hatte nur auf die Schnelle das 1. Foto angeschaut,
tut mir leid, klar sind es selbstgemachte Fotos,
dann lehn Dich entspannt zurück und genieße das Weihnachtsfest,
vor allem lass Dich nicht erpressen . . . .