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Verkauf / Konfliktfall

Hallo liebe eBayer, habe am 03.12.13 bei eBay einen WC-Sitz zum Verkauf angeboten, den ich nachweislich am 26.10.13 neu in einem Baumarkt erworben und auch nicht benutzt habe, da er auf unseren Toilettensitz nicht passte. Die Angaben über den Zustand wurden wahrheitsgemäß gemacht und bei den verwendeten Fotos als Bestandteil der Beschreibung handelt es sich um Originalaufnahmen. Auf die eingerissene Verpackung wurde in der Artikelbeschreibung hingewiesen.

Die Käuferin hat mir nach Erhalt der Ware mitgeteilt, dass sie einen gebrauchten Toilettensitz erhalten habe und den Fall dem eBay-Kundenservice gemeldet. 

Habe daraufhin bereits mehrfach klargestellt, dass die geltend gemachten Mängel nicht den Tatsachen entsprechen und widersprüchlich sind.

 Nun schreibt die Käuferin dem eBay-Kundenservice folgendes: "Statt eines neuen WC-Sitzes erhielt ich einen gebrauchten mit deutlichen Abnutzungszeichen. Einen Zeugen, der dies eidesstattlich bestätigen kann, kann ich benennen. Die Behauptung, ich wolle mich an einem WC-Sitz bereichern und meinen alten auf diese Weise umdeklarieren, ist falsch und ehrabschneidend. Da es mir zu ekelig war, den gelieferten Sitz zu installieren, habe ich einen neuen bestellt. Der materielle Streitwert liegt bei 64,50 €, der ideelle für mich inzwischen um einiges höher. Da ich in unserer Gemeinde ehrenamtlich aktiv bin und den Pfarrer ebenso durch seelsorgerische Gespräche kenne, bat ich ihn sich gegenüber dem Ebay-Team für meine Integrität zu verbürgen. Zu dem Streitfall kann er keine Stellung nehmen, denn er kennt lediglich den Streitwert  sowie die Beschuldigung, ich wolle mich durch falsche Angaben bereichern. Alle Kontaktdaten von Pfarrer XXXXX finden Sie unter http://www.xxx.com "

Was sagt Ihr dazu?

 silviaalex0714

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

von silviaalex0714 am ‎23-12-2013 10:20
Nickname: labyrith

Nachdem ich der Käuferin mitgeteilt habe, dass der WC-Sitz neu und unbenutzt ist, habe ich folgende Nachricht erhalten.
"Nach Eingang Ihrer E-Mail habe ich den WC-Sitz in ein Sanitärfachgeschäft mitgenommen und dort um eine Beurteilung des Zustandes gebeten. Die Einschätzung lautete:
Dem WC-Sitz fehlt der Glanz einer Neuware, er wirkt, als sei er intensiv geschrubbt worden.
Was ich als Urinstein gewertet hatte, sah man dort als Alterungsprozess des Materials an!
Insofern sehe ich den Sitz nicht als neuwertig an!
Denn nach ca. 8 Jahren Nutzung hat unser alter WC zwar eine gebrochene Befestigung, aber zum Teil noch mehr Glanz als der Sitz, den Sie mir zugesendet haben.
Den Sitz möchte ich nach wie vor zurückgeben!"
 
----------------------------------------------
 
Also ich würde bei ruhigem Gewissen gar nix machen. 
Ich weiß ja persönlich nicht, was in dem Paket war. Du schon. 
Es kann ja genau so sein, daß sie Dir ihren ollen, gebrauchten andrehen will...
 
Wenn dieser nach 8 Jahren noch glänzt, dann hat sie ihn wohl nicht all zu intensiv geschrubbt Smiley (zwinkernd)
 
 
 
 

Antworten (8)

Antworten (8)

 

Das Einzige, was mich irritiert, ist...

 

dass du den neu gekauften, unbenutzten Klodeckel

nicht in den Baumarkt zurückbringst, wenn er nicht passt.

 

Da du schreibst, er sei "nachweislich"

Ende Oktober dort erworben worden,

müsstest du ja den Kassenbon noch in Besitz haben.

Warum schickst du der K eigentlich keine Kopie davon?

 

Wer jetzt die ganze Wahrheit sagt

- du oder die "fromme Helene" samt ihrem Pfarrer -

kann ich gerade nicht so recht beurteilen...


silviaalex0714 schrieb:

Hallo liebe eBayer, habe am 03.12.13 bei eBay einen WC-Sitz zum Verkauf angeboten,

1. ) den ich nachweislich am 26.10.13 neu in einem Baumarkt erworben und auch nicht benutzt habe, da er auf unseren Toilettensitz nicht passte. Die Angaben über den Zustand wurden wahrheitsgemäß gemacht

2. ) und bei den verwendeten Fotos als Bestandteil der Beschreibung handelt es sich um Originalaufnahmen.

Spoiler

Auf die eingerissene Verpackung wurde in der Artikelbeschreibung hingewiesen.

Die Käuferin hat mir nach Erhalt der Ware mitgeteilt, dass sie einen gebrauchten Toilettensitz erhalten habe und den Fall dem eBay-Kundenservice gemeldet. 

Habe daraufhin bereits mehrfach klargestellt, dass die geltend gemachten Mängel nicht den Tatsachen entsprechen und widersprüchlich sind.

 Nun schreibt die Käuferin dem eBay-Kundenservice folgendes: "Statt eines neuen WC-Sitzes erhielt ich einen gebrauchten mit deutlichen Abnutzungszeichen. Einen Zeugen, der dies eidesstattlich bestätigen kann, kann ich benennen. Die Behauptung, ich wolle mich an einem WC-Sitz bereichern und meinen alten auf diese Weise umdeklarieren, ist falsch und ehrabschneidend. Da es mir zu ekelig war, den gelieferten Sitz zu installieren, habe ich einen neuen bestellt. Der materielle Streitwert liegt bei 64,50 €, der ideelle für mich inzwischen um einiges höher. Da ich in unserer Gemeinde ehrenamtlich aktiv bin und den Pfarrer ebenso durch seelsorgerische Gespräche kenne, bat ich ihn sich gegenüber dem Ebay-Team für meine Integrität zu verbürgen. Zu dem Streitfall kann er keine Stellung nehmen, denn er kennt lediglich den Streitwert  sowie die Beschuldigung, ich wolle mich durch falsche Angaben bereichern. Alle Kontaktdaten von Pfarrer XXXXX finden Sie unter http://www.xxx.com "

Was sagt Ihr dazu?

 silviaalex0714

 

 

 

 


 

Moin

ad 1. )

wie habe ich mir das vorzustellen?

Hast Du den Toilettensitz gar nicht erst ausgepackt,

um sofort vor dem Kloi stehend zu sehen, dass er nicht passen wird?

Oder wenn doch, hast Du ihn freischwebend über das Klo gehalten,

um festzustellen, dass er nicht passn wird?

Wie ging dieses Procedere über die Bühne?

Diese Frage ist Ernst gemeint -  ausgepackt oder nicht ausgepackt?

 

ad 2. )

damit hast Du Dir ins eigene Fleisch geschnitten,

immer diese Faulheit, wenn es um selbsterstellte Fotos geht.

Da Du den Sitz doch mit Sicherheit ausgepackt hattest,

wären eigene Fotos SEHR sinnvoll gewesen, gerade bei SO einem Artikel,

um Vorder- und Rückseite als makellos zu zeigen

UND die jetzt zudme als Beweisfotos gedient hätten

Und genau DAS hat sich Deine Käuferin evt. zu Nutze gemacht.

 

Hattest Du den Artikel allerdings NIE aus der Verpackung genommen,

ist das Problem nicht minder schlimm,

wie willst Du dann wissen, ob nicht ein völlig anderer Kunde seine Klobrillen ausgetauscht

und einfach als Retoure in den Baumarkt, unkontrolliert dererseits, zurückgegeben hat.

Beweisen kannste DAS dann nicht.

wenn du dir sicher bist, das keine Gebrauchsspuren o.ä. an dem Artikel vorhanden waren, würde ich freundlich aber bestimmt die Rücknahme ablehnen.

Auf den Sermon bezüglich der Integrität der Käuferin würde ich wohl nicht eingehen....ich finds zu lächerlich.....den Pfarrer, der sich bezüglich eines Wc-Sitzes reinstreßt, möchte ich sehen.....

 

eine schlechte Bewertung wirst du wohl in Kauf nehmen müssen, diese kann dir aber auch im Fall einer Rücknahme blühen

 

die Hinweise auf deinen nicht privaten Status würde ich ernst nehmen....nicht nur die Anzahl der Artikel ist entscheidend, sondern auch die Art...regelmäßige eingestellte Neuartikel können einem eher zum Verhängnis werden, als viele gebraucht Artikel....je nachdem wem`s auffällt

 

Also langweilig wird´s nie.

 

Wenn sie mit PP bezahlt hat, dann erledigen die das für dich (für die K natürlich, weil sie alle Stories glauben, bzw nur entscheiden, aber gar nichts lesen).

Wenn nicht mit PP, dann lass sie spinnen, die Spinnerin.

Die Nummer mit dem Pfarrer kommt mir bekannt vor ...

 

Ich bitte auch mal um den Nick Smiley (wütend)

 

(... und der ideelle Wert eines Klodeckels würde mich auch interessieren - nur mal so )

Artikel-Kurzlink:  http://is.gd/H8Cgy7

 

hier kann keiner den tatsächlichen Zustand des V & B-Toilettendeckels "beurteilen" - 

 

Du hast kein PP angeboten - damit wird Ebay sich aus dem Fall heraushalten.......

 

nenn` mal bitte den Ebay-Nick Deines Käufers....(KEINE! Realdaten)....

 

 

da steht jetzt Dein Wort gegen das des K;

 

problematischer finde ich allerdings dies:

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=silviaalex0714&ftab=FeedbackAsSeller

solltest Du nicht lieber Deinen Status in Richtung gewerblich ändern bei soviel Neu- u Markenware?

dann bräuchte der K auch einfach nur das ihm zustehendene Recht auf Wideruf in Anspruch nehmen, statt ein Fass aufzumachen.

 

Was für Forderungen stellt der Käufer?

 

 

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