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Verkauf aus Nachlass

Hallo zusammen,

 

ein guter Freund von mir verstarb vor kurzem und war ein leidenschaftlicher Modellbauer. Seine Frau/Witwe bat mich nun seine imense Sammlung zu verkaufen.

 

Nun zu meiner Frage: Wieviel Artikel darf ich bei Ebay pro Tag/Woche/Monat einstellen, das es nicht als Gewerbe gilt? Oder gibt es da eine Sonderregelung da es ja ein Nachlassverkauf ist?

 

Wäre für jede Info dankbar.

 

Lieben Gruß

 

biker-neuss

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@biker-neuss Also ich würde Dir folgendes raten . Die Witwe sollte sich einen eigenen Account bei Ebay zulegen und dann die Sammlung selbst einstellen. Du kannst dabei natürlich behilflich sein , oder das natürlich auch in Ihrem Namen einstellen.

 

Das Ganze sehe ich vor dem Hintergrund , daß wenn Du das Zeug veräußerst es den Anschein haben könnte , daß Du mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, sprich im Auftrag und gegen Beteiligung. Das wäre dann gewerblich.

 

Wenn die Dame aber als Verkäufer auftritt , handelt es sich tatsächlich nur um die Sammlungsauflösung und das eigene Erbe.

Dies sollte privaten Charakter haben , da ja nichts neues dazugekauft wird um es dann wieder zu verkaufen und das Ende der Sammlung absehbar ist. Dadurch würde der private Charakter gewahrt.

 

Ob das Ganze rechtlich sicher ist , kann ich natürlich nicht sagen, da das im Ernstfall ein Richter entscheiden müsste.

Sucht Euch am Besten einen Fachanwalt und nehmt eine Beratung in Anspruch.

Wie gesagt das ist nur (m)eine Meinung.

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