23-04-2013 19:07
Hallo,
ich verkaufe eine Markenbrille- privat, gebraucht.
Nun habe ich mal gelesen, dass man sich vor Abmahnungen schützen muss/kann, in dem man eine bestimmte Formulierung benutzt, wie sinngemäß „der Name Jaguar wird nur benutzt als Beschreibung….“ o.ä.
Was muss ich denn genau schreiben? Könnt Ihr helfen?
Hallo,
der Markenname sollte kein Problem sein, wenn die Brille echt ist.
Aber Bilderklau ist kein Kavaliersdelikt, da rettet dich im Zweifelsfall auch kein Spruch in der Artikelbeschreibung.