09-03-2017 17:50
muss in dem Fall, wenn das nicht ausdrückllich ausgeschlossen ist, der private VK die ware zurücknehmen? früher war das so, hat Ebay etwas geändert?
@berlioz176 schrieb:muss in dem Fall, wenn das nicht ausdrückllich ausgeschlossen ist, der private VK die ware zurücknehmen? früher war das so, hat Ebay etwas geändert?
Kein Widerrufsrecht beim Privatverkauf
Ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses hat der Käufer beim Privatverkauf kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Verkäufer als Unternehmer gewerblich handelt und ein Fernabsatzgeschäft (z.B. online-Kauf) oder ein Haustürgeschäft vorliegt. Ansonsten bleibt der Käufer beim Privatverkauf auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen (freiwillige Rücknahme, Umtausch).
ein privater Verkäufer muss zurücknehmen
wenn seine Beschreibung nicht richtig war bzw. Mängel verschwiegen wurden....