20-02-2016 23:59
Du hast das Gerät aber als "gebraucht" und nicht als "Defekt" eingestellt auch wenn Du in der Artikelbeschreibung auf einen Defekt hingewiesen hast.
Der beschriebene Defekt war lediglich die fehlende Grafikkarte sowie die Festplatte.
Was den Prozessor angeht, mußt Du selbst wissen....
Also nach Deinen Angaben müßte das Ding, wenn man die fehlenden Teile einbaut, funktionieren.
Tut es das nicht, war dies nicht beschrieben und dann ist es so nicht korrekt.
Selbst wenn Du es in die dafür vorgesehene Kategorie eingestellt hättest, müßten alle Defekte aufgelistet sein.
Du kannst Dir ja mal ein Foto von dem Sprung schicken lassen.... und wenn dieser erst beim Transport entstanden ist, bist Du dafür verantwortlich, weil dies dann durch mangelhafte Verpackung geschehen sein muß.
Ob er tatsächlich einen Anwalt einschaltet oder nicht kann ich nicht beurteilen - könnte auch nur mal eine Drohung sein.
Ob Du ihm die 40,- 50 Euro zurücküberweist, ist allein Deine Entscheidung....
Lasse Dir dann wenigstens ein FOto von dem Sprung schicken 🙂
Nachdem Du bereits eine negative Bewertung erhalten hast, lohnt sich hier kaum noch eine Verhandlung...
An einen Anwalt glaube ich jetzt nicht mehr....
Dieser Bewertungskommentar wurde von eBay entfernt. Mehr zum Thema. | Käufer: 1***e ( 434) | Im letzten Monat | |
Medion Erazer X7813 8GB Bluray (Nr.272128181202) | EUR 206,00 | Artikel aufrufen |