20-02-2016 23:59
Du hast das Gerät aber als "gebraucht" und nicht als "Defekt" eingestellt auch wenn Du in der Artikelbeschreibung auf einen Defekt hingewiesen hast.
Der beschriebene Defekt war lediglich die fehlende Grafikkarte sowie die Festplatte.
Was den Prozessor angeht, mußt Du selbst wissen....
Also nach Deinen Angaben müßte das Ding, wenn man die fehlenden Teile einbaut, funktionieren.
Tut es das nicht, war dies nicht beschrieben und dann ist es so nicht korrekt.
Selbst wenn Du es in die dafür vorgesehene Kategorie eingestellt hättest, müßten alle Defekte aufgelistet sein.
Du kannst Dir ja mal ein Foto von dem Sprung schicken lassen.... und wenn dieser erst beim Transport entstanden ist, bist Du dafür verantwortlich, weil dies dann durch mangelhafte Verpackung geschehen sein muß.
Ob er tatsächlich einen Anwalt einschaltet oder nicht kann ich nicht beurteilen - könnte auch nur mal eine Drohung sein.
Ob Du ihm die 40,- 50 Euro zurücküberweist, ist allein Deine Entscheidung....
Lasse Dir dann wenigstens ein FOto von dem Sprung schicken 🙂
Nachdem Du bereits eine negative Bewertung erhalten hast, lohnt sich hier kaum noch eine Verhandlung...
An einen Anwalt glaube ich jetzt nicht mehr....
| Dieser Bewertungskommentar wurde von eBay entfernt. Mehr zum Thema. | Käufer: 1***e ( 434 | Im letzten Monat | |
| Medion Erazer X7813 8GB Bluray (Nr.272128181202) | EUR 206,00 | Artikel aufrufen |
Zu erst zum gelieferten Noebook,
es funktioniert,aber nicht alles beschrieben oder nicht so wie es ist.
3 Punkte:
1.Eingebaut ist nicht 2670QM 2.2 GHz Prozessor,sondern ältere/biligere 2630QM 2,0GHz
2.Linke Maus-Taste klemmt,man muss schon kräftiger drücken,man hört dann immer wieder Knackgeräusch.
3.Handballenauflage gesprungen(links vom Toushpad),warscheinlich hat man da falsche (zu lange) Schraube
verwendet.Das sieht man kaum,sieht man aber trotzdem.
Deswegen fühle ich mich ver**bleep**t.
Bitte um Rückmeldung.
@nishim2004 schrieb:
Hallo
Ich habe vor kurzem einen Notebook als defekt bastlerware verkauft Bezahlung ok und auch verschickt.
Habe in die beschreiben vom Hersteller die Daten eingegeben
Der Käufer behauptet, dass das gerät funktioniert aber ein anderer Prozessor verbaut wurde was ich nicht gemacht habe und behauptet auch, dass das Gerät ein Sprung hat was man auf den Bildern nicht sieht
Jetzt will er ein Preisnachlass von 25% oder er will zum Anwalt was er Tuen kann
Meine Frage ich habe das Gerät als defekt für Bastler verkauft muss das gerät funktionieren ?
Und wie kann man nachweisen das er Käufer den Prozessor nicht selber geändert hat ?
Viele Grüße
Nishim2004
zumindest das muß er dir per aussagekräftigem Foto, belegen
Du hast korrekt gehandelt, und beschrieben, dass das Notebook defekt war, daher muss das Gerät nicht funktionieren.
Was der Käufer nach dem Kauf damit macht, ist seine Sache.
Drucke aber sicherheitshalber den Auktionstext vom Notebook aus, damit Du einen Beweis hast, bevor ebay nach 2 Monaten
alles automatisch löscht, falls der Käufer doch noch einen Anwalt aufsucht.
Ebenso würde ich auch sämtlichen mail-Verkehr zwischen Dir und dem Käufer ausdrucken.
Hallo @nishim2004
Du hast es als Gebraucht eingestellt da hätte aber als Ersatzteil/Defekt oben stehen müssen also wirst du zurück nehmen müssen
Denn nur unten in die Beschreibung rein zu schreiben Defekt das reicht nicht
Zum Prozessor ... erstmal würde ich keinem Käufer glauben der von Anwalt redet, denn damit drohen tuen viele, es durchziehen praktisch gar keiner.
Dazu wäre das ein Rechtsstreit bei dem beide Parteien verlieren, dann offensichtlich kannst weder zu nachweisen das der Prozessor der richtige war, noch kann der Käufer beweisen das er nicht selber das Notebook umgebaut hat.
Zum Einstellen defekt für Bastler ... im Zweifel muss da ein Richter entscheiden, normalerweise sollte man wenn man etwas als defekt verkauft auch schreiben was genau kaputt ist und alles andere muss dann OK sein.
Im übrigen verkaufe ich keine defekten oder kaputten Artikel bei ebay, sondern ich schmeiße sie in den Müll, der verklagt mich nicht, denn ebay Käufer sind Weltmeister im Geld rückfordern bei kaputten Sachen oder Altkleiderpaketen die sie für 1€ gekauft haben.