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Verkaufen - welche Angabe zum Privatverkauf zwecks Abmahnfähigkeit oder Gewährleistung

sammydy
Auf Erkundungstour

Hallo zusammen,

 

ich möchte demnächst einige Artikel verkaufen, unter anderem ein Parfum bzw. kleinere Elektroartikel -jeweils gebraucht.

Welche Angaben sind notwendig, um nicht in die Abmahnfalle zu tappen bzw. die Gewährleistung auszuschliessen?

Beispiel 1:Bei einem Parfüm habe ich hier beispielsweise den sinngemäßen Satz gelesen, daß der Name des Herstellers in der Beschreibung nur zur Verdeutlichung des Produktes dient.Muss man das so angeben?

Beispiel 2:Wie lautet der korrekte Ausschluss bei Elektroartikeln? "Verkauf von privat, Gewährleistung ausgeschlossen" - reicht das?

 

Die Fotos schiesse ich selbstverständlich selbst.

 

Viele Grüße

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Noch kurz zu den Elektroartikeln:

Notiere oder fotografiere die Seriennummern - so verhinderst du, dass K auf deine Kosten ihre defekten Geräte umtauschen.

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