21-09-2012 12:52
Hallo zusammen,
ich möchte demnächst einige Artikel verkaufen, unter anderem ein Parfum bzw. kleinere Elektroartikel -jeweils gebraucht.
Welche Angaben sind notwendig, um nicht in die Abmahnfalle zu tappen bzw. die Gewährleistung auszuschliessen?
Beispiel 1:Bei einem Parfüm habe ich hier beispielsweise den sinngemäßen Satz gelesen, daß der Name des Herstellers in der Beschreibung nur zur Verdeutlichung des Produktes dient.Muss man das so angeben?
Beispiel 2:Wie lautet der korrekte Ausschluss bei Elektroartikeln? "Verkauf von privat, Gewährleistung ausgeschlossen" - reicht das?
Die Fotos schiesse ich selbstverständlich selbst.
Viele Grüße
Noch kurz zu den Elektroartikeln:
Notiere oder fotografiere die Seriennummern - so verhinderst du, dass K auf deine Kosten ihre defekten Geräte umtauschen.