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Verkaufen - welche Angabe zum Privatverkauf zwecks Abmahnfähigkeit oder Gewährleistung

sammydy
Auf Erkundungstour

Hallo zusammen,

 

ich möchte demnächst einige Artikel verkaufen, unter anderem ein Parfum bzw. kleinere Elektroartikel -jeweils gebraucht.

Welche Angaben sind notwendig, um nicht in die Abmahnfalle zu tappen bzw. die Gewährleistung auszuschliessen?

Beispiel 1:Bei einem Parfüm habe ich hier beispielsweise den sinngemäßen Satz gelesen, daß der Name des Herstellers in der Beschreibung nur zur Verdeutlichung des Produktes dient.Muss man das so angeben?

Beispiel 2:Wie lautet der korrekte Ausschluss bei Elektroartikeln? "Verkauf von privat, Gewährleistung ausgeschlossen" - reicht das?

 

Die Fotos schiesse ich selbstverständlich selbst.

 

Viele Grüße

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Beispiel 1:Bei einem Parfüm habe ich hier beispielsweise den sinngemäßen Satz gelesen, daß der Name des Herstellers in der Beschreibung nur zur Verdeutlichung des Produktes dient.Muss man das so angeben?

 

Du musst/solltest immer davon ausgehen, daß Alles, was du so in den Angeboten liest, reines Hörensagen ist.

Sprich 90% der Privaten kopieren einfach ohne jeden Sinn und Verstand. Daher kommt übrigens auch das berühmte "EU-Märchen".

 

Wenn du gegen Markenrecht verstößt, hilft dir auch dieser Satz nicht.

 

 

Moin...

 

Das einzige, was Du als Privatverkäufer angeben solltest, ist "Privatverkauf ohne Gewährleistung". Mehr ist nicht nötig. Alles andere regelt eh das BGB. Ich finde Angebote in denen der Disclaimer ausschweifender als die Artikelbeschreibung ist, einfach nur schrecklich. Die klicke ich sofort weg.

 

Das der Hersteller eines Produkts benannt wird ist eine Selbstverständlichkeit. Voraussetzung ist natürlich, dass das Produkt auch tatsächlich von genannten Hersteller stammt.

 

 

 

 

 

Antworten (4)

Antworten (4)

Noch kurz zu den Elektroartikeln:

Notiere oder fotografiere die Seriennummern - so verhinderst du, dass K auf deine Kosten ihre defekten Geräte umtauschen.

sammydy
Auf Erkundungstour

Hallo,

 

na, deswegen ja - bevor ich wild copy paste eingebe, wollte ich hier einmal nachfragen, zumal ich ganz gern im Forum mitlese und euren Rat zu schätzen weiß.

 

Grimmi, du hast recht, aber wenn es mit rein müßte, muss es eben mit rein.

Vielen Dank allen und - schönes Wochenende!

 

Gruß

Hier auch noch ein bisschen Lektüre zum Gewährleistungsausschluss:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

 

 

Hiermit schliesse ich Gewärleistung und RÜCKNAHME aus!

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