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Verkaufen - welche Angabe zum Privatverkauf zwecks Abmahnfähigkeit oder Gewährleistung

sammydy
Auf Erkundungstour

Hallo zusammen,

 

ich möchte demnächst einige Artikel verkaufen, unter anderem ein Parfum bzw. kleinere Elektroartikel -jeweils gebraucht.

Welche Angaben sind notwendig, um nicht in die Abmahnfalle zu tappen bzw. die Gewährleistung auszuschliessen?

Beispiel 1:Bei einem Parfüm habe ich hier beispielsweise den sinngemäßen Satz gelesen, daß der Name des Herstellers in der Beschreibung nur zur Verdeutlichung des Produktes dient.Muss man das so angeben?

Beispiel 2:Wie lautet der korrekte Ausschluss bei Elektroartikeln? "Verkauf von privat, Gewährleistung ausgeschlossen" - reicht das?

 

Die Fotos schiesse ich selbstverständlich selbst.

 

Viele Grüße

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Moin...

 

Das einzige, was Du als Privatverkäufer angeben solltest, ist "Privatverkauf ohne Gewährleistung". Mehr ist nicht nötig. Alles andere regelt eh das BGB. Ich finde Angebote in denen der Disclaimer ausschweifender als die Artikelbeschreibung ist, einfach nur schrecklich. Die klicke ich sofort weg.

 

Das der Hersteller eines Produkts benannt wird ist eine Selbstverständlichkeit. Voraussetzung ist natürlich, dass das Produkt auch tatsächlich von genannten Hersteller stammt.

 

 

 

 

 

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