14-09-2013 12:03
Hallo,
ich habe unwissend ein Spiel ab 18 hier Angeboten was auch gleich verkauft wurde.
Ebay hat die Auktion danach direkt entfernt wegen Verstoß gegen die Ebay Richtlinien.
Dadurch kam ja kein Verkauf zustande da direkt der Artikel entfernt wurde.
Das hieß doch kein Verkauf = keine Verkaufsprovision oder ?
Wo melde ich dieses Problem am besten ?
Lg Stefan
@saph4ire schrieb:Dadurch kam ja kein Verkauf zustande da direkt der Artikel entfernt wurde.
Der Artikel wurde entfernt, nachdem er verkauft wurde. Das durch das nachträgliche Entfernen kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, ist ein Irrglaube.
Der Kaufvertrag ist rechtsgültig. Der Käufer muß zahlen und Du mußt liefern. Am besten setzt Du Dich mit dem Käufer in Verbindung.
Eben weil es nach den AGB geht (unterstelle auch, dass der Artikel grundsätzlich "verkehrsfähig" ist): Man könnte aber auch argumentieren, dass der VK hier auf der Plattform gar kein verbindliches Angebot abgeben konnte/durfte (§ 7 ebay-AGB), dann wäre natürlich kein KV (§ 10 AGB) entstanden. Was ebay im Rechtsportal sagt, ist schon klar, aber die wollen ja trotzdem die Provision einstreichen, obwohl ein erheblicher Verstoß (= Verbot) gegen die AGB vorlag. Und dass ebay den angeblichen KV nicht aufheben kann, ist nur ein leere Phrase, weil da ja sowieso außerhalb der Kompetenz von ebay liegt.