abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Versehentlich Artikel für 1 Euro Sofortkauf anstatt Auktion eingestellt

a.k.31
In den Startlöchern

Hallo,

 

ich habe heute versehentlich einen Artikel für 1€ Sofortkauf und nicht als Auktion eingestellt. Der Artikel wurde leider auch schnell verkauft. Als ich den Fehler bemerkt habe, habe ich sofort den Käufer angeschrieben und ihm erklärt, daß ich den Artikel versehentlich als Sofortkauf und nicht als Auktion eingestellt habe. In der Nachricht habe ich mich auf § 119 BGB berufen und folgendes geschrieben:

 

"Hiermit fechte ich mein Angebot vom 18.01.2015 , eBay Art. Nr. ... gemäß § 119 BGB an. Mir ist gerade eben aufgefallen, daß ich versehentlich die "Sofort-Kaufen" Option angeklickt hatte.

Ich wollte den Artikel eigentlich im Wege der Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR versteigern. Unser Kaufvertrag ist damit nichtig.

Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich den Artikel nicht liefern werde.(ggf.: Ihre Zahlung erstatte ich selbstverständlich umgehend in voller Höhe zurück. Oder: Die Zahlung des Kaufpreis erübrigt sich selbstverständlich.)

Ich werde Sie über das eBay-System bitten, die Transaktion einvernehmlich abzubrechen und und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem zustimmen. Die Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen."

 

 

 

 

Den Betrag habe ich per PayPal an den Käufer zurückerstattet. Das Angeboten die Transaktion abzubrechen wurde von dem Käufer jedoch abgelehnt.

 

Kann mir jemand sagen, was ich jetzt tun muss?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Moin,

 

was Du jetzt tun musst?

 

M.E. erstmal nichts. Du hast Deinen Irrtum erklärt und wenn der Käufer trotzdem auf Lieferung besteht, dann darf er gerne auf zivilrechtlichem Weg sein Glück versuchen. Dann kann man immer noch einen Rechtsanwalt einschalten. Aber das wird wohl nicht so weit kommen.

Antworten (6)

Antworten (6)

Moin

Du solltest die Anfechtung nach §119 BGB zusätzlich auch nochmal per Einschreiben rausschicken.

 

Hallöchen,

 

vorab alles richtig gemacht ...

 

den Betrag habe ich per PayPal an den Käufer zurückerstattet ... warum bietest du PP an ... braucht in der EU NIEMAND ... raus nehmen ...

 

 K wird bestimmt nicht dem Abbruch der Transaktion zustimmen ... er wird auch sonst nicht zufrieden sein ...

 

ich würde jetzt abwarten ... den Artikel bitte nicht unbedingt gleich wieder einstellen ...

 

im schlimmsten Fall kann ein Brief vom Anwalt kommen, falls K das durchziehen will und nichts einsieht ...

 

WICHTIG:

den Käufer unbedingt auf die Sperrliste setzen und eingeschränkter Käuferkreis > ganz unten Gesperrten Käufern nicht erlauben, mich zu kontaktieren Häkchen setzen  - hier der Link

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

 

Daumen drück ....

 

 

Da kannst Du nichts mehr machen, Du musst liefern, sonst bekommst Du ne ROTE !

Einen Rechtsanwalt einschalten, ist es das wert ? Denn die sahnen übertrieben viel ab !

Das nächste mal besser aufpassen, überlegen, abwägen, nochmal Text lesen und alles überprüfen,

erst wenn alles passt, klicke ich auf einstellen !

 

Mal eine andere Frage:

 

Wo hast Du den Text her?

 

Der wurde mal vor einiger Zeit als Mustertext für (damals noch schnell passierten) Falscheinstellungen von einem rechtlich versiertem Mitglied verfasst.

Hallo, was du machen kannst?

Beim einstellen vom nächsten Angebot besser aufpassen, GRUSS.

Um ehrlich zu sein: Du fechtest einen eigentlich wirksamen Kaufvertrag an. Laberst aber ohne Ende über Warum/wieso/weshalb.

 

--> Es reicht vollkommen, einen Erklärungsirrtum anzuzeigen: "Ich habe in Nr. xyz einen Erklärungsirrtum hinsichtlich des Sofortkaufpreises begangen. ..."

 

Der greift dann, und nur dann, wenn ein Irrtum tatsächlich nachweisbar ist.

 

Es handelt sich offenbar um diese Auktion: http://www.ebay.de/itm/Mercedes-iPhone-4-Cradle-Bluetooth-Freisprecheinrichtung-/171647034548?catego...

 

Wenn der Artikel sonst vielleicht 30-70€ gebracht hätte, ist die Sache klar ein Irrtum (bin aber nicht auf dem laufenden, wie im Richterrecht zuletzt entschieden wurde = Urteile). Wenn der Artikel aber sonst auch nur ein einstellige EUR gebracht hätte, dann wirds schwierig.

 

Kommunikationsverhalten von Dir finde ich allerdings absolut vorbildlich (auch wenn ich persönlich als Käufer es als juristische "Abwehrmaßnahme" ansehen würde - und entsprechend sehr genau prüfe). Hättest du einfach nur normalsprachlich deinen Fehler dargestellt, ohne den unnötigen Fehler der Angabe von irgendwelchen §§ des BGB zu machen, dann hätte ich - persönlich - es glasklar als verständliche menschliche Verfehlung gehalten. Ist halt immer ein Zweischneidiges Schwert, zu versuchen, die große Gesetzeskavallerie aufzufahren.

 

Just my 2 cents:

Mal an alle Hobbyjuristen hier (bin im Übrigen selbst einer): Rechtsschreiben wirken eher überzeugend (meine Erfahrung), wenn man Gerichtsentscheidungen heranzieht. Wir haben in Deutschland immer noch ein "Code-Law" . Es wird im Gesetz extrem schwammig und völlig unzureichend die IDEE präsentiert. In der praktischen Umsetzung zählen dann an 2. Stelle tatsächlich gefällte Gerichtsentscheidungen (aber nicht zwingend) - das sog. Richterrecht - eben die Auslegung der §§. An 3. Stelle weit abgeschlagen kommen dann die Rechtskommentare in Fachbüchern/Zeitschriften von Juristen, die sich gerne reproduzieren - also zumeist ihre Zeit als Dozenten/Profs an den Unis versuchen rumzubringen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder