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Versehentlich Artikel für 1 Euro im Sofortkauf eingestellt und nach Sekunde

supernovaxl
Auf Erkundungstour

Ich habe die Tage was für meine Mutter bei ebay eingestellt. Eigentlich wollte ich eine 1 Euro Auktion machen, bin aber versehentlich auf Sofortkauf gegangen. Nach dem einstellen habe ich das sofort bemerkt und bin direkt in Artikel bearbeiten gegangen um das zu ändern. In dem Moment wo ich es ändern wollte hat jemand den Artikel auch schon gekauft. Da lagen nur Sekunden zwischen. ich habe dem Käufer sofort geschrieben und mich entschuldigt. Ich habe erklärt, das es nur ein versehen war und ich den Artikel eigentlich als 1 Euro Auktion einsetzen wollte, das alles aber so schnell ging, das ich es nicht rechtzeitig ändern konnte. Das einstellen des Artikels hat schon weit mehr als 1 Euro gekostet.

Den Sofortkauf habe ich auch sofort offiziell über ebay abgebrochen (Transaktion abbrechen). Den Artikel habe ich dann wie eigentlich vor gehabt als 1 Euro Auktion eingestellt. Nun macht die Käuferin stress und will 50% vom neuen Verkaufspreis, der bei der neuen Auktion erzielt wird. Ansonsten will sie rechtliche Schritte einleiten.

 

Mich interessiert nun die rechtliche Lage. Ist der Kauf bindend, obwohl der Sofortkauf nur ein versehen war und auch sofort über ebay abgebrochen wurde??

Und was ist mit § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtum??

Würde mich über Antwort freuen. Viele Grüße

 

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Antworten (19)

Antworten (19)

"Hiermit fechte ich mein Angebot  gemäß § 119 BGB an. Mir ist aufgefallen, daß ich versehentlich die "Sofort-Kaufen" Option angeklickt hatte. Ich wollte den Artikel eigentlich im Wege der Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR versteigern. Unser Kaufvertrag ist damit nichtig.

Ich bitte  um Verständnis, dass ich den Artikel nicht liefern werde.“

 

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=irrtumsparagraf

 

 

Grundsätzlich sollte nach den §§ 133, 157 erstmal gar kein wirksamer vertrag zustande gekommen sein, da dem Käufer klar sein musste, dass der Artikel nicht für 1€ verkauft werden soll.

selbst wenn ein wirksamer vertrag zustande gekommen wäre, könntest du aufgrund eines inhaltsirrtums nach den §§ 142, 119 Abs. 1 Alt. 2 anfechten. nach §122 Abs.2 würde hier nichtmals ein schadensersatzanspruch entstehen.nach §121 muss die anfechtung jedoch unverzüglich nach kenntniserlangen des anfechtungsgrunds erfolgen. also hier solltest du nicht zögern.
steht irgendwo auch im rechtsportal von ebay !!!

 

Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).

 

 

 

 

Ich habe die Auktion beendet, weil U.a. ein Defekt in der Beschreibung nicht angegeben war.

 

 

 

Hierfür gibt es die Option eine Artikelbeschreibung zu ergänzen und das ist absolut kein legitimer Grund seine Bieter zu streichen und ein Angebot zu beenden und eine rechtlich verbindlich abgegebene Willenserklärung zurückzuziehen

 

Und dass du hier willkürlich Gebote gestrichen hast, was du ja standhaft besteitest, kann jeder sehen, der in der Gebotsübersicht nach unten scrollt

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=251069692855

 

Der von dir gestrichene Höchstbieter der ersten Auktion hat immer noch die Möglichkeit einen Kaufvertrag einzufordern, zu seinem Höchstgebot von 2,55€ und könnte das sicherlich auch problemlos juristisch durchsetzen, wenn er wollte

 

Aber du willst es scheinbar nicht verstehen, dass die Angebote hier verbindlich sind.

 

Doch in einer Sache gebe ich dir Recht:

 

"Wer lesen kann ist klar im Vorteil"

 

Vielleicht solltest du dir deshalb die von mir verlinkte Rechtsprechung besser auch mal durchlesen

 

 

 

 

 

 

supernovaxl
Auf Erkundungstour

Das Rad wurde eingestellt und NIEMAND hat geboten!

 

Ich habe die Auktion beendet, weil U.a. ein Defekt in der Beschreibung nicht angegeben war.

Dann wurde die Beschreibung korrigiert, das Rad wieder eingestellt und DANN hat jemand geboten und das Rad wurde ordnungsgemäss verkauft!!

 

Also erst mal richtig lesen bevor du ein Fass aufmachst!!

supernovaxl
Auf Erkundungstour

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Die Auktion auf die geboten wurde, ist auch verkauft!!

 

Auf den anderen Artikel hatte keiner geboten!! Und das war auch eine Auktion und kein Sofortkauf!! Ich habe lediglich die Bilder geändert. Also was soll das?

 

 

 

Selbstverständlich wurde das Rad beboten und du hast die Gebote einfach regelwidrig gestrichen

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=251069692855

 

 

Hast du denn mal auf meine Links geklickt?

 

 

Angebote sind, mit Ausnahme von einem rechtlich relevanten, begründeten Irrtum, Diebstahl, oder nachweisbaren Schaden, verbindlich!

 

_________________

 

Der Käufer anj_schu

ist übrigens im Forum bekannt und findet sich im folgenden Thread in Post 10

 

http://community.ebay.de/topic/Einstellen-Und-Verkaufen/Der-1-Sofortkauf/1900035216

hatte ich bereits in meinen ordner "inaktiv" verschoben, scheint aber im moment wieder auf 1,- schnappjagd zu sein...

 

supernovaxl
Auf Erkundungstour

Vor allem was haben andere Verkäufe damit zu tun??

Auf den anderen Artikel hatte keiner geboten!! Und das war auch eine Auktion und kein Sofortkauf!! Ich habe lediglich die Bilder geändert. Also was soll das?

 

Solltest mal bei der Sache bleiben!!

supernovaxl
Auf Erkundungstour

willkürliches Verhalten??

Hast du mal richtig gelesen???

supernovaxl
Auf Erkundungstour

Die heißt: anj_schu

 

 

 

rechtliche schritte wollen die alle einleiten...

 

nennst du mal den ebaynamen ???

 

 

supernovaxl
Auf Erkundungstour

Ich danke euch. Ich der Dame jetzt gerade noch einmal geschrieben und mich auf den § 119 berufen. Die anderen § hab ich gerade erst gesehen. der 119`ner müsste aber reichen denke ich.

 

Ich  verstehe aber nicht, warum meine nette Entschuldigung und Erklärung, die Sekunden nach dem Kauf abgeschickt wurde nicht gereicht hat? Jedem kann ein Fehler passieren.

Mich dann aber so mies erpressen zu wollen und Kapital daraus schlagen zu wollen geht gar nicht.

 

Mit Sicherheit werde ich jetzt bald eine negative Bewertung bekommen!! Kann ich dann eigentlich was dagegen tun? Ebay löscht ja nur in Ausnahmefällen.

Mensch das ist echt ärgerlich. Ich wollte doch niemandem etwas böses!

 

Viele Grüße Eva

 

28eleven
Auf Erkundungstour

"Und was ist mit § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtum??"

 

Ja - dieser Pararaf ist hier anwendbar. Teile dies deiner "Käuferin" so rasch als möglich mit dass hier kein gültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen ist.

Schön, dass du den 119er kennst - berufe dich der K gegenüber noch mal darauf und fechte den Kauf an.

 

Noch etwas Lesestoff:

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=irrtumsparagraf

 

Falls sie weiter zickt, gib uns bitte den Ebay-Nick - oder schmökere etwas in ihren Bewertungen; es gibt ein paar Mitglieder, die systematisch versuchen, aus solchen Irrtümern Geld herauszuschlagen.

Boah, das ist ja ne fiese Masche. Geld vom Neuverkauf bekommen wollen!! Hört sich arg nach Trittbrettfahrer an. Hammer!

Hallo zusammen,

mir ist gestern auch so ein Klops passiert. Wollte 1,- Euro Startpreis für 7 Tage einstellen und hatte plötzlich 1,- Sofortkauf oder Preisvorschlag senden drin.

Artikel war sofort weg, noch bevor ich das Angebot ändern konnte.

Ebay hat mir gesagt, ich hätte mit diesem Paragraphen das Recht vom Kauf zurück zu treten und mein Angebot zu korrigieren. Ich habe auch sofort einen Transaktionsabbruch gemacht.

Die Verkäuferin beharrt allerdings auf ihren Kauf - logisch! Solchen entgegenkommenden Käufer liebe ich ja!

Und jetzt? Soll ich es auf einen Streit drauf ankommen lassen? Geld hat sie wohl schon überwiesen, obwohl ich ihr 2 Mails geschrieben habe.

Viele Grüße

dreifa11
Auf Erkundungstour

Nachdem was Ich gelesen haben  zwei Bieter
Bieter Vorgang / Erklärung Datum des Gebots und der Rücknahme Bieter l***e Gestrichen: EUR 1,00
Erklärung: Der Verkäufer hat das Angebot vorzeitig beendet und alle...
Bieter i***m Gestrichen: EUR 2,55
Erklärung: Der Verkäufer hat das Angebot vorzeitig beendet und alle...

werde Ich den Verkäufer in meine BLACKLIST aufnehmen.

Ich spendiere dir auch noch gerne einen weiteren Link, damit du es verstehst

 

http://www.123recht.net/Wirksamer-Kaufvertrag-bei-vorzeitiger-Beendigung-einer-Internetauktion-__a16...

Deine Rechte kennst du ja scheinbar, supernovaxl

 

Aber kennst du ach deine Pflichten bei Ebay?

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=251069692855

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=251070391987

 

......und die Rechte anderer, die sich ein willkürliches Verhalten von Verkäufern nicht einfach gefallen lassen wollen?

 

http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/134-angebote-bei-ebay-verbindlich.php

 

Da wird's dann irgendwann mit dem § 119 wohl nicht mehr hinhauen und möglicherweise eng werden, wenns dann mal hart auf hart kommt

 

 

 

Hallo,

 

Ich habe grundsätzlich das selbe Problem Artikel(Neuwert:400-500Euro) als Sofortkauf(1 Euro) anstatt Gebot reingestellt. Ich habe es am 13.10.2013 um ca. 20 uhr reingestellt und bin Abends am Folgetag rein um zu gucken ob Gebote bereits abgegeben wurden. Weiteren Verlauf könnt Ihr euch denken. Habe den Käufer angeschreiben und mit allen § darauf hingewiesen, dass es ein Irrtum war. Außerdem sofort sein Betrag von 13 Euro wieder zurück überwiesen. Er droht dennoch den Fall seiner Rechtsabteilung weiter zu geben. Ich habe eine Anfrage zum beenden der Transaktion geschickt aber noch keine Antwort erhalten.

Jetzt meine Fragen:

-wie muss ich weiterverfahren

-muss ich irgendetwas beenden(wenn ja wie und wo)

-hat er Anspruch oder nicht

-ist der verstrichende Zeitraum vom reinstellen bis hin zum Kontakt aufnehmen noch ok

 

 

Ich bedanke mich schon einmal im vorraus für schnelle und hilfreiche Antworten

 

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