07-06-2012 20:27
Ich habe die Tage was für meine Mutter bei ebay eingestellt. Eigentlich wollte ich eine 1 Euro Auktion machen, bin aber versehentlich auf Sofortkauf gegangen. Nach dem einstellen habe ich das sofort bemerkt und bin direkt in Artikel bearbeiten gegangen um das zu ändern. In dem Moment wo ich es ändern wollte hat jemand den Artikel auch schon gekauft. Da lagen nur Sekunden zwischen. ich habe dem Käufer sofort geschrieben und mich entschuldigt. Ich habe erklärt, das es nur ein versehen war und ich den Artikel eigentlich als 1 Euro Auktion einsetzen wollte, das alles aber so schnell ging, das ich es nicht rechtzeitig ändern konnte. Das einstellen des Artikels hat schon weit mehr als 1 Euro gekostet.
Den Sofortkauf habe ich auch sofort offiziell über ebay abgebrochen (Transaktion abbrechen). Den Artikel habe ich dann wie eigentlich vor gehabt als 1 Euro Auktion eingestellt. Nun macht die Käuferin stress und will 50% vom neuen Verkaufspreis, der bei der neuen Auktion erzielt wird. Ansonsten will sie rechtliche Schritte einleiten.
Mich interessiert nun die rechtliche Lage. Ist der Kauf bindend, obwohl der Sofortkauf nur ein versehen war und auch sofort über ebay abgebrochen wurde??
Und was ist mit § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtum??
Würde mich über Antwort freuen. Viele Grüße
Deine Rechte kennst du ja scheinbar, supernovaxl
Aber kennst du ach deine Pflichten bei Ebay?
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=251069692855
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=251070391987
......und die Rechte anderer, die sich ein willkürliches Verhalten von Verkäufern nicht einfach gefallen lassen wollen?
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/134-angebote-bei-ebay-verbindlich.php
Da wird's dann irgendwann mit dem § 119 wohl nicht mehr hinhauen und möglicherweise eng werden, wenns dann mal hart auf hart kommt