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Verwarnung wegen Verstoß zu Angeboten außerhalb von eBay

Hallo liebe Community,

 

neulich bot ich 2 Wandlampen zuletzt als Auktion für 49 Euro an. Ein Interessent schrieb mich an. Er bot mir weniger und mit der gleichzeitigen Bitte, die Lampen sofort zu versenden. Bis Auktionsende (fast noch 7 Tage) wollte oder konnte er nicht warten und hier akzeptiere ich auch nur Bezahlung per Überweisung.

 

Zeitgleich bot ich jedoch die Wandlampen auch in den eBay-Kleinanzeigen für kleineres Geld an, mit der Option via PayPal zu bezahlen.

 

Da es noch keinen Bieter auf der Auktion gab, schrieb ich zurück, das er mich über die Kleinanzeigen nochmals anschreiben könne. So kam es auch. Er kaufte die Wandlampen und ich beendete die Auktion.

 

Am nächsten Tag bekam ich von eBay eine Verwarnung (meine allererste) die besagt, das ich gegen die Richtlinien "Grundsatz zu Angeboten für Verkäufe außerhalb von eBay (an eBay vorbei verkauft)" verstoßen habe.

 

Wenn man es sehr eng betrachtet mag es stimmen, aber die eBay-Kleinanzeigen gehören doch auch zu eBay.

 

 

 

Hat es Sinn, gegen die Verwarnung Einspruch einzulegen?

 

 

Danke für Eure Meinungen.

 

 

Lieben Gruß

Sandra

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Also ist zwar etwas spät aber jetzt hat es mich auch erwischt, ein Artikel ist bei mir ausgelaufen, 10 minuten vorher fragte mich ein Potenzieller Käufer ob er den Artikel auch zugesendet bekommmen kann, es handelt sich hier um einen Jet Modellflug, normal war abholung an gegeben, da ich nicht daheim war habe ich ihm geantwortet das er sich auf meine Mailadresse melden sollte zwecks klärung, gesagt getan, da der Artikel bereits ausgelaufen war habe ich ihm den Versand auf eigene Gefahr angeboten und den Artikel garnicht erst wieder eingestellt, jetzt hat Ebay mich verwarnt und mich von Käufen und Verkäufen für 7 Tage gesperrt, warum tut ihr das wenn der Artikel doch garnicht erst wieder eingestellt war und er ausgelaufen ist ich habe ihn ja nichtmal beendet.

Auch habe ich dem Potenzeillen käufer nicht gesagt das er ausserhalb Ebays kaufen soll, es war lediglich die Aussage von mir das er sich auf meine Mailadresse melden soll, diese steht zudem überall in allen Artikeln ich hab sie ja noch nicht einmal ausgeschrieben, es ist doch richtig wenn ein Artikel ausgelaufen ist das der uneingeschränkte Inhaber dessen dann ich bin wobei die Anmerkung dann erlaubt sein sollte dass ich doch dann mit meinem Eigentum machen kann was immer ich möchte....oder liege ich hier falsch?

 

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