01-02-2017 13:05
Hallo liebe Community,
neulich bot ich 2 Wandlampen zuletzt als Auktion für 49 Euro an. Ein Interessent schrieb mich an. Er bot mir weniger und mit der gleichzeitigen Bitte, die Lampen sofort zu versenden. Bis Auktionsende (fast noch 7 Tage) wollte oder konnte er nicht warten und hier akzeptiere ich auch nur Bezahlung per Überweisung.
Zeitgleich bot ich jedoch die Wandlampen auch in den eBay-Kleinanzeigen für kleineres Geld an, mit der Option via PayPal zu bezahlen.
Da es noch keinen Bieter auf der Auktion gab, schrieb ich zurück, das er mich über die Kleinanzeigen nochmals anschreiben könne. So kam es auch. Er kaufte die Wandlampen und ich beendete die Auktion.
Am nächsten Tag bekam ich von eBay eine Verwarnung (meine allererste) die besagt, das ich gegen die Richtlinien "Grundsatz zu Angeboten für Verkäufe außerhalb von eBay (an eBay vorbei verkauft)" verstoßen habe.
Wenn man es sehr eng betrachtet mag es stimmen, aber die eBay-Kleinanzeigen gehören doch auch zu eBay.
Hat es Sinn, gegen die Verwarnung Einspruch einzulegen?
Danke für Eure Meinungen.
Lieben Gruß
Sandra
NÖÖÖ - die ebay Kleinanzeigen gehören nicht zu eBay, sondern sind ein eigenständiges Unternehmen.
Nimm die Verwarnung sportlich hin und mach sowas kein zweites Mal.