14-12-2012 20:57
Ich habe eben einem Käufer eine dritte (!) Zahlungsfrist gesetzt. Soll / muss ich erst abwarten, bis die Frist abgelaufen ist (5 Tage) oder kann / soll ich zeitgleich einen Fall wegen Nichtbezahlung öffnen?
Bitte um Hilfe. :_|
Hi,
natürlich kannst du zeitgleich den Fall eröffnen und mit Ende deiner Fristsetzung schließen. Nichtzahler-Fälle kann man auch nach 5 Tagen schließen.
Würdest du nach deiner Frist den Fäll eröffnen, wäre es eine 4. Frist, die du dem säumigen Käufer einräumst.
Wenn etwas so lange (?) läuft, kündige ich dem Käufer genau den Werdegang einschließlich Aufhebung des Vertrages an. (So ein Fall kann dann schon mal 3-4 Wochen laufen, bin sehr geduldig)
Nach fruchtloser Schließung des Falls ist bei mir auch Schluß.
LG