Vor oder nach Fristsetzung Fall eroeffnen?

Ich habe eben einem Käufer eine dritte (!) Zahlungsfrist gesetzt. Soll / muss ich erst abwarten, bis die Frist abgelaufen ist (5 Tage) oder kann / soll ich zeitgleich einen Fall wegen Nichtbezahlung öffnen?

Bitte um Hilfe. :_|

Akzeptiert Lösungen (2)

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Hi,

natürlich kannst du zeitgleich den Fall eröffnen und mit Ende deiner Fristsetzung schließen. Nichtzahler-Fälle kann man auch nach 5 Tagen schließen.

Würdest du nach deiner Frist den Fäll eröffnen, wäre es eine 4. Frist, die du dem säumigen Käufer einräumst.

 

Wenn etwas so lange (?) läuft, kündige ich dem Käufer genau den Werdegang einschließlich Aufhebung des Vertrages an. (So ein Fall kann dann schon mal 3-4 Wochen laufen, bin sehr geduldig)

Nach fruchtloser Schließung des Falls ist bei mir auch Schluß.

 

LG

du hast ab Verkauf 32 Tage Zeit einen unbezahlten Artikel zu melden....also wenn Zeit genug ist die gewährte Frist abzuwarten, würde ichs tun.....

wobei ich nicht glaube das dein Käufer das ganze ernst nimmt....wahrscheinlich wirds auf die Meldung rauslaufen...

schließe den Fall nach 4 Tagen selbst, dann bekommst du die Provision wieder und wenn dein Käufer in der Zeit nicht antwortet, erlischt auch die Bewertungsoption für beide Parteien..

den Kaufvertrag mußt du dann noch separat kündigen mit einer Fristsetzung von z.B. 10 tagen...

Antworten (9)

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trink noch nen Kaffee:-x

...solltest Du den Fall niemals vor Fristablauf setzen schliessen...

 

 

Entweder ich trink noch nen Kaffee oder ich geh zu Bett. :_|

Wenn Du eine Frist gesetzt hast, solltest Du den Fall niemals vor Fristablauf setzen. Du hast genug Zeit den Fall zu schließen.

Ich glaube nicht, dass es dafür eine allgemeine Regel gibt. Aber bei der bereits dritten Fristsetzung würde ich parallel einen Fall eröffnen, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren.

Geht doch lieber zu Bett oder guckt Euch die hübschen Bildchen nochmal an,

die hier gestern so heiß diskutiert wurden. Sind immernoch online.

:^O

 

 

 

Die Scheinheiligen sind wahrscheinlich gerade in der Apotheke. Valium kaufen 😉

 

 

Und ich grinse....grinse.....grinse.....:-D

Das glaubt Ihr gar nicht.

 

 

Und das sogar unbefristet. 😛

nochmal ich :8}

 

ich habe eine Frist von 8 Tagen in der AB

 

wenn nach deren Ablauf +- ein paar Tage das Geld nicht auf dem Konto ist, frage ich ggf. nach, ob "mit der Überweisung vlt. etwas schiefgelaufen ist" :_|

 

kommt zeitnah keine Antwort  / keine Zahlung:

Fall bzgl. Nichtzahlung eröffnen, gleichzeitig angemessene, klar datierte Frist (z.B. der 28.12.2012) via eBay und normaler Mail setzen und mitteilen, daß bei Nichterfüllung der Kaufvertrag nichtig wird

 

kommt bis zum genannten Datum kein Geld, Fall mit Verwarnung schließen, Nachricht via eBay und normaler Mail, daß der Kaufvertrag durch die Nichterfüllung aufgehoben ist

 

... so halte ich es

 

viele schließen den Nichtzahler schon nach dem Minimum ( am 5.? Tag), ich lasse persönlich lasse ihn so lange offen, wie ich dem Käufer auch die Frist zur Zahlung gesetzt habe

 

man sollte nur die eBay-Fristen nicht aus den Augen verlieren:

 

der Nichtzahler muß spätestens am 32.Tag nach Auktionsende vom Verkäufer eröffnet und spätestens am 36.Tag nach Auktionsende vom Verkäufer geschlossen werden, damit der Verkäufer die Verkaufsprovision erstattet bekommt ... und da zählen nicht nur die Tage, sondern auch die h/m/s

 

 

Kannst Du machen wie Du willst.

Die Falleröffnungsspielchen sind rechtlich bedeutungslos.

Der Vertrag gilt bis er wirksam gekündigt ist.

 

Wenn der Bieter keine Lust hat, zu bezahlen, wird er über eine Verwarnung auch nur lachen.

 

 

Aber wenn Du Spaß daran hast......

 

 

 

 

ek9910, erstmal vielen Dank! So ähnlich denke ich auch. Aber schaun wir mal, was andere meinen.

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