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Vor oder nach Fristsetzung Fall eroeffnen?

Ich habe eben einem Käufer eine dritte (!) Zahlungsfrist gesetzt. Soll / muss ich erst abwarten, bis die Frist abgelaufen ist (5 Tage) oder kann / soll ich zeitgleich einen Fall wegen Nichtbezahlung öffnen?

Bitte um Hilfe. :_|

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du hast ab Verkauf 32 Tage Zeit einen unbezahlten Artikel zu melden....also wenn Zeit genug ist die gewährte Frist abzuwarten, würde ichs tun.....

wobei ich nicht glaube das dein Käufer das ganze ernst nimmt....wahrscheinlich wirds auf die Meldung rauslaufen...

schließe den Fall nach 4 Tagen selbst, dann bekommst du die Provision wieder und wenn dein Käufer in der Zeit nicht antwortet, erlischt auch die Bewertungsoption für beide Parteien..

den Kaufvertrag mußt du dann noch separat kündigen mit einer Fristsetzung von z.B. 10 tagen...

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