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Ware vor Verkauf kaputt gegangen, Käufer droht mit rechtlichen Schritten

Guten Abend, ich habe vor einigen Tagen eine Grafikkarte verkauft. Der Käufer wollte erst einige Tage nach Auktionsende zahlen, da er erst Geld auf sein PayPal Konto laden wollte, hat aber bis heute nicht gezahlt. Da ich die Grafikkarte vorher nicht genutzt hatte und ich diese noch nicht auf einen möglichen Defekt geprüft hatte, wollte ich diese kurz in meinen Rechner einbauen um zu schauen ob auch alles ok damit ist, bevor ich diese Versende, dies war nämlich einmal der Fall als ich früher ein Handy verkauft hatte, wo sich der Käufer gemeldet hat dass es nicht funktioniert hatte, seitdem prüfe ich stets alle Waren vor dem Versand.

 

Leider ist mir beim Tragen der Grafikkarte vom Keller in mein Dachgeschoss wo mein Rechner steht ebenjene heruntergefallen und zwar durch das gesamte Treppenhaus, was in einer zur Unkenntlichkeit zersplitterten Grafikkarte endete. Ich bin dann noch extra in einen Fachmarkt gefahren um zu fragen ob man das nicht doch irgendwie reparieren kann, aber dort bestätigte man mir meine Vermutung dass diese nicht mehr zu verwenden sei. Das war ein großer Schock für mich, aber mir blieb nichts anderes übrig als die Karte zu entsorgen denn mit dieser war ja wohl nichts mehr anzufangen.

 

Jetzt habe ich vorhin bei eBay einen Antrag gestellt den Kauf abzubrechen und habe den Käufer informiert, jedoch wollte dieser Bilder davon haben (welche ich ja nicht mehr liefern kann da ich die Karte ja auf den Rohstoffhof gebracht habe!) und behauptet ich mache das nur weil ich die Karte doch behalten wolle - was aber nicht stimmt, ich bin total ratlos er droht mich sogar mit rechtlichen Schritten! Ich bin etwas verzweifelt, was kann ich tun - er hat doch noch nicht mal bezahlt, somit ist ihm doch auch kein Schaden entstanden, ich bin echt um jeden Ratschlag dankbar! Dazu sei gesagt ich habe privat gehandelt.

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Mal abgesehen davon das die Geschichte sehr unglaubwürdig ist:

 

Du bist für dein Angebot verantwortlich! Also auch dafür das der angebotene Artikel der Beschreibung entspricht (setzt ein Testen VOR dem Einstellen voraus) und sorgsam aufbewahrt wird. Geht der angebotene Artikel durch Dein Verschulden kaputt musst Du dem Käufer gleichwertigen Ersatz besorgen oder dich mit ihm auf einen Schadensersatz (Differenz zwischen Auktionserlös und tatsächlichem Wert der Sache) einigen. Hat jemand anderes den Verlust verschuldet musst Du dich darum kümmern das der den Schaden ersetzt.

 

Also schreib den Käufer an, schildere das Problem (Fotos von der zerstörten Karte wären dafür als Beweis nich schlecht gewesen) und frag ihn was er möchte. Wenn er Dir die Sache glaubt und nicht bezahlt bzw. eine Rückzahlung und Kaufabbruch (wegen Erstattung der Provision) akzeptiert bist Du aus der Sache raus. Wenn nicht kann ich für Dich nur hoffen das die Geschichte nur eine Ausrede war um einen Verkauf zu Dir zu gering scheinendem Preis zu verhindern. Dann kannst Du die Karte nach Bezahlung verschicken. Andernfalls musst Du wie gesagt für Ersatz sorgen und das kann teuer werden.

 

Gruß

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