09-03-2019 19:58 - bearbeitet 09-03-2019 19:59
Hallo!
Ich habe am Mittwoch ein Artikel verkauft (250€) und der Käufer zahlte per Überweisung. Am Freitag bekam ich das Geld und lieferte die Ware direkt in das Paketbox meiner Stadt ab.
Nun behauptet er, dass meine Beschreibung "irreführend" ist, weil ich "Keine Garantien und Gewährleistungen meinerseits" schreib, was laut Ihn andeutet, dass es von ASUS noch Garantie gäbe. Ich habe Ihn schon mitgeteilt, dass ich kein beleg für den Kauf mehr habe und dass ASUS auch ohne ein Beleg im Garantiefall dank des Seriencode auf den Produkt übernimmt.
Nun hat er mir gedroht, die Ware nicht anzunehmen und hat laut ihm schon Ebay deswegen kontaktiert.
Wie sollte ich mich in dem Fall verhalten?
Er hat offentsichlich ein besseres Angebot gefunden und will sein Geld zurück, damit er es dort kaufen kann.
Wenn Du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen würdest, würde es zu solchen Situationen erst gar nicht kommen.
Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung, die daher auch beliebig gestaltet werden kann, wenn man denn eine Garantie anbietet.
Wenn Du allerdings keine Garantie anbietest, mußt Du sie auch nicht ausschließen, denn sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Ohne dass Du ausdrücklich eine Garantie einräumst hat ein Käufer auch keine Garantieansprüche.
Falls der Käufer noch eine bestehende Herstellergarantie in Anspruch nehmen kann dann kann man das ja in sein Angebot reinschreiben, sollte dabei aber die Garantiebedingungen genau lesen, wie diese geltend gemacht werden können und ob die Garantie überhaupt auf einen nachfolgenden Käufer übergeht.