10-08-2013 21:05
Hallo, wie hat dein K bezahlt?
Mit Überweisung? Dann würde ich dezent die Forderung ablehnen. 2kl. Löchlein von dem angesteckten Sträuschen ist kein Mangel im eigentl. Sinn. Brandlöcher, Winkelhaken, Risse : ja.
Dies halte ich an den Haaren herbeigezogen. Zumal du die Reinigung ja schon angeboten hast. Das macht man aber sowieso vor dem Veschicken!!!
Das ist aber auch nur meine Meinung.
Wenn er allerdings mit PP bezahlt hat, brauch er nur einen abweichenden Artikel melden und PP friert dein PP-Konto erstmal ein, bis die Sache geklärt ist.
Zu Klären gibt es da meistens nicht viel, der K bekommt die Knete zurück und müßte dir dann den Artikel zurückschicken.
Du bietest auch das Kleid deiner Frau an. Hier gab es heute morgen eine entsprech. Frage.
Darin wurde vor einer Bieterin gewarnt, die wild auf Brautkleider bietet, sie aber nicht bezahlt.
Lies dir das in Ruhe durch und setz sie ggf auf deine Sperrliste im eingeschränkten Käuferkreis.
Evtl kassierst du eine rote Bewertung, wenn du die Forderung deines K ablehnst, aber damit würde ich leben!
LG und herzlichen Glückwunsch nachträglich.
ete210
Du bietest PP an
Warum nur???
Dann meldet der K einen von der Beschreibung abweichenden Artikel
und Du schaust durch die Röhre, weil PP das Geld für den K zurück holt
Nimm in Zukunft beim einstellen der Artikel den PP Haken raus
Hat der K nicht über PP bezahlt, würde ich den Anzug nicht zurück nehmen
Das Blume-Steckloch ist kein Grund zur Rücknahme
Dem K paßt der Anzug nicht, deshalb hat er eine Lupe genommen
Hi,
Du verkaufst also einen UNGEREINIGTEN Anzug weil Du Angst hast dass dieser bei der Reinigung beschädigt wird, forderst den Käufer dann allerdings auf diesen reinigen zu lassen damit sich die nicht angegebenen Löcher schliessen ??
Du bist ja mal putzig ... das geht ja mal gar nicht sorry.
Erstens verkauft man keine ungereinigten Klamotten ( ganz egal ob 1 € Shirt oder 1000 € Anzug oder was auch immer )
und zweitens gibt man an wenn Löcher dran sind an der Ware. Wenn der Käufer nun kein Sträusschen anstecken mag dann hat er 2 Löcher im Anzug. Denn ob die sich wieder schliessen ... sehr fraglich.
Das Argument von wegen Neupreis war XX und ersteigert wurde für YY zieht auch nicht. Denn es wäre ja möglich gewesen dass der Anzug mehr gebracht hätte als der Ursprungspreis. DANN wären die Löcher ja auch vorhanden gewesen und der Anzug trotzdem ungereinigt gewesen.
Meiner Meinung nach solltest Du den Anzug gegen volle Kostenübernahme ( also Kaufpreis, Hin- und Rückversand ) zurücknehmen wenn der Käufer dies wünscht. Den Anzug dann endlich mal reinigen lassen und erst danach wieder neu einstellen. Und diesmal dann auch die Löcher mit angeben wenn sie NICHT weggehen. Alles andere wäre unfair und ungerecht.
Auf dem Foto ist gut zu sehen, das die nicht grade kleine Blume, am Revers befestigt war!
Da kann ich mir gut vorstellen das Löcher zu sehen sind!
Vom Käufer ist ja nicht zu verlangen, dort ebenfalls ne Blume zu trapieren.
Für mich ist es ein °abweichender Artikel° mit Fehlern! Denn sie sind genau im Blickfeld!
Da mit PP gezahlt wurde, ist die Frage ob Du freiwillig zurücknehmen musst überflüssig.
Der Käufer wird einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden.
Dann entscheidet PP, dass Du zurücknehmen musst.
e ist völlig egal, was ein K nch dem Erhalt mit der Ware macht, es ist grundsätzlichg nicht gestattet, ungereinigte/ ungewaschene Kleidung zu verkaufen !
die Sorge, das twas mit dem Anzug passieren könnte greift auf keinen Fall, das könnte em Käufer ebenso gehen und der Ssäße dann auf deinem "Elend"
Verstehe ich das Richtig?
Du hast den Anzug ungereinigt verkauft?
Wie hat den der Käufer bezahlt?