Waren beim Versand vertauscht! Anwalt?
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11-05-2017 16:58 - bearbeitet 11-05-2017 16:59
Guten Tag,
ich habe ein Problem und versuche mich kurz zusammenzufassen.
Beim Versand von 2 verkauften Sachen über Ebay habe ich ausversehen die beiden Sachen vertauscht.
Der 1. Käufer hat die falsche Ware zurückgeschickt und der 2. Käufer hat nicht mehr geantwortet. Der 2. Käufer wusste aber, dass die Ware falsch war, da er auf meine Nachricht geantwortet hat.
Nach einer Zeit war ich nun bei der Polizei, doch leider konnten Sie mir auch nicht weiterhelfen. Sie raten mir, zu einem Anwalt zu gehen.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, einen Anwalt einzuschalten! Der 2. Verkäufer hat 35€ für seine Ware bezahlt, die falsch gelieferte Ware beläuft sich aber ca auf 350-400€.
Vielleicht war schon jemand in der gleichen SItuation und kann mir weiterhelfen.
PS: wie gesagt, der Käufer wusste von der falschen Ware und ich habe ihn ebenfalls angedroht!
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
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Hallo @thuytim2012
Situation ist ein wenig diffizil... Forderung auf Herausgabe wäre Erfüllungsort tatsächlich an Haustüre Käufer. Der Käufer ist meines Wissens nicht verpflichtet, an Dich zurückzuschicken.
Hast Du einen Kontakt, der in der Nähe des Käufers wohnt und für Dich den Job der Entgegennahme erledigen könnte? Dann würde ich dem Empfänger sehr sachlich mein Forderungsbegehren samt Frist zur Inverzugsetzung mitteilen und um Terminbestimmung auffordern, andernfalls zivilrechtliche Schritte ankündigen und diese dann auch letztendlich durchziehen. Am besten dann einen Anwalt am Gerichtssitz des Käufers googeln.
Als Alternative würde ich dem Käufer auch eine gewisse Aufwandsentschädigung zur versicherten Rücksendung anbieten. Vlt. stimmt ihn das noch um...
Viel Erfolg!
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ich wäre ebenfalls bereit, vor die Haustür des Käufers zu fahren wenn es notwendig ist. Aber letztendlich wird er doch nach wie vor die Ware zurückgeben oder nicht? Spätestens wenn ich den Anwalt einschalte.
Den Tipp mit dem Anwalt vor Ort merke ich mir.
Vielen Dank für deine Antwort.

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Naja, er sollte vernünfig sein. Wenn er sie nicht rausgibt, bekommt er ein größeres Problem. Wenn er leere Taschen hat, bleibst Du jedoch auch noch selbstredend auf Deinen Anwaltskosten sitzen.
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Hallo,
drohe dem 2ten Käufer mit einer Anzeige wegen Unterschlagung, da du ja gewillt bist die Versandkosten (Retoure) zu erstatten. Den richtigen Artikel, der auch schon bezahlt ist, dem Käufer zukommen lassen.
MfG
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Ich hatte schon 2 x so einen Fall. beim ersten mal haben die Käufer sich die richtige Ware gegenseitig zu gesandt. Bein 2. mal ging die Ware an mich zurück und ich habe sie neu versandt. Porto natürlich auf meine Kosten. Waren aber keine teuren Sachen. Bei der Von Ihnen genannten Summe von rd. 400 Euro würde ich das nicht auf sich berufen lassen.
Als erstes im Netz über Rechte bei vertauschten Lieferungen nachschlagen. 2., den Käufer einen eingeschrieben Brief mit Rückschein schreiben und ein paar Tage Frist setzen bis zur Rücksendung. Wenn das alles nichts nützt, bleibt nur der Weg über einen Anwalt. Dessen Kosten natürlich schon im Einschreibebrief an den Käufer weitergeben.
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