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Waren beim Versand vertauscht! Anwalt?

Guten Tag,

 

ich habe ein Problem und versuche mich kurz zusammenzufassen.

 

Beim Versand von 2 verkauften Sachen über Ebay habe ich ausversehen die beiden Sachen vertauscht. 

Der 1. Käufer hat die falsche Ware zurückgeschickt und der 2. Käufer hat nicht mehr geantwortet. Der 2. Käufer wusste aber, dass die Ware falsch war, da er auf meine Nachricht geantwortet hat.

 

Nach einer Zeit war ich nun bei der Polizei, doch leider konnten Sie mir auch nicht weiterhelfen. Sie raten mir, zu einem Anwalt zu gehen.

Jetzt stelle ich mir die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, einen Anwalt einzuschalten! Der 2. Verkäufer hat 35€ für seine Ware bezahlt, die falsch gelieferte Ware beläuft sich aber ca auf 350-400€.

 

Vielleicht war schon jemand in der gleichen SItuation und kann mir weiterhelfen.

 

 

PS: wie gesagt, der Käufer wusste von der falschen Ware und ich habe ihn ebenfalls angedroht!

 

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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Antworten (3)

Antworten (3)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @thuytim2012

 

Situation ist ein wenig diffizil... Forderung auf Herausgabe wäre Erfüllungsort tatsächlich an Haustüre Käufer. Der Käufer ist meines Wissens nicht verpflichtet, an Dich zurückzuschicken.

 

Hast Du einen Kontakt, der in der Nähe des Käufers wohnt und für Dich den Job der Entgegennahme erledigen könnte? Dann würde ich dem Empfänger sehr sachlich mein Forderungsbegehren samt Frist zur Inverzugsetzung mitteilen und um Terminbestimmung auffordern, andernfalls zivilrechtliche Schritte ankündigen und diese dann auch letztendlich durchziehen. Am besten dann einen Anwalt am Gerichtssitz des Käufers googeln.

 

Als Alternative würde ich dem Käufer auch eine gewisse Aufwandsentschädigung zur versicherten Rücksendung anbieten. Vlt. stimmt ihn das noch um...

 

Viel Erfolg!

 

 

 

Hallo,

 

drohe dem 2ten Käufer mit einer Anzeige wegen Unterschlagung, da du ja gewillt bist die Versandkosten (Retoure) zu erstatten. Den richtigen Artikel, der auch schon bezahlt ist, dem Käufer zukommen lassen.

 

MfG

Ich hatte schon 2 x so einen Fall. beim ersten mal haben die Käufer sich die richtige Ware gegenseitig zu gesandt. Bein 2. mal ging die Ware an mich zurück und ich habe sie neu versandt. Porto natürlich auf meine Kosten. Waren aber keine teuren Sachen. Bei der Von Ihnen genannten Summe von rd. 400 Euro würde ich das nicht auf sich berufen lassen. 

Als erstes im Netz über Rechte bei vertauschten Lieferungen nachschlagen. 2., den Käufer einen eingeschrieben Brief mit Rückschein schreiben und ein paar Tage Frist setzen bis zur Rücksendung. Wenn das alles nichts nützt, bleibt nur der Weg über einen Anwalt. Dessen Kosten natürlich schon im Einschreibebrief an den Käufer weitergeben. 

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