24-05-2013 14:28
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem Ware versteigert am 06.05. (24,00€), versendet habe ich es am 07.05. In der Auktion wurde WS unversichert oder Hermes versichert angeboten. Käufer entschied sich für die WS. Käufer informiert das die Ware am 07.05. verschickt wurde, mit dem Hinweis (steht auch in der Auktion) bei Verlust der Ware übernehme ich keine Haftung. 18.05. kommt eine Nachricht wo die bezahlte/verschickte Ware bleiben würde? Habe sachlich geantwortet das WS schon mal länger dauern können, Feiertage sind dazwischen gewesen und die Post hatte auch gestreikt. Antwort vom Käufer wenn innerhalb von 5 Tagen die Ware nich da wäre würde er mich an Ebay melden und der negative Eintrag würde auch folgen. Ich wieder sachlich geantwortet ( auch wenn ich innerlich gekocht habe vor Wut) das ich die Versandzeit nicht beeinflußen kann und das der unversicherte versand gewählt wurde. Das ich aber gerne einen Nachforschungsantrag stellen kann. Daraufhin wurde sofort ein Fall eröffnet. Ich also einen Nachforschungsantrag gestellt mit der Antwort der Post das die WS durch aus noch ankommen kann und ich bitte Geduld haben sollte. Gegebenfalls bei nicht erhalt nach 11 Werktagen bitte nochmal einen Antrag zu stellen. So Käufer darüber informiert mit der Antwort das er sich nicht verarschen lassen würde, ich wäre bei Nichtlieferung verpflichtet den Kaufbetrag komplett zurück zuüberweisen oder für Ersatz zu sorgen. ( Anmerkung bin privater Verkäufer)Schließlich wäre ich ein Kaufvertrag mit Ihm eingegangen. Andernfalls würde Sie das Geld von meinem Konto zurück buchen lassen und die Kosten der Rückbuchung würden mir zu lasten gelegt und im gleichen Zug würde Sie bei der Polizei eine Anzeige machen gegen mich wegen Betrug. So ich wieder geantwortet das ich es mir verbitte Drohungen gegen mich auszusprechen und das ich als privater Käufer tätig bin ich mich an meine Pflichten gehalten habe die ware ordnungsgemäß versendet habe. Auch mit dem Hinweis das Sie das geld nicht zurück buchen kann hatte mich mit meiner Bank in Verbindung gesetzt. Zwischenzeitlich habe ich dann nochmal einen Nachforschungsauftrag gestellt, Bearbeitung läuft noch. Gestern bekomme ich die Nachricht bevor ich Ware bei Ebay verkaufe sollte ich mich mit den gesetzlichen regelungen auseinandersetzen und ich sollte froh sein das Sie keinen Schadenersatz fordern würde. Ich wieder geantwortet immer noch sachlich obwohl ich schon auf 380 gewesen bin. Antwort kam prompt das Sie mir eine Frist von 5 Wertagen erlassen würde bis dahin hätte die Ware dazusein oder das geld zurück gebucht auf Ihrem Konto, andernfalls würde Sie es einem Anwalt übergeben die Kosten würde mir dann zu Lasten gelegt und ich sollte sie nicht weiter belästigen. Anscheind ebay Neuling 11 Bewertungen. Ich habe erstmal nicht mehr geantwortet weil ich langsam auch nicht mehr weiß was ich noch schreiben kann? Soll ich es jetzt drauf ankommen lassen Post vom Anwalt zu bekommen? Geld zurück überweisen sehe ich eigentlich nicht ein da ich mich als verkäufer an meine Pflichten gehalten habe. Die negative wird Sie mir ja so oder so geben. Werde ich mit Leben können, sieht zwar im im Profil schlecht aus aber ich kann es ja doch nicht ändern. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden bei mir.
Ich hätte gerne mal andere Meinung dazu gehört.
Dankeschön.
LG
Keine angst sobald Sie schreiben die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und ohne Haftung verkauft" . Haftet die Spedition des Lieferanten Paketdienst weil Sie ja versichert sind.