16-03-2016 14:36
Verkaufe seit einiger Zeit schon bei Ebay Autogrammkarten und habe selten Probleme mit Käufen.
Normalerweise kann man auch die wenigen Problemle lösen, aber diesmal ging es nicht.
Käufer kaufte eine Autogrammkarte und er hatte die Möglichkeit dies versichert oder unversichert zu bekommen.
Er entschied sich für unversicherten Versand.
Leider ging seine Sendung durch die Post verloren (sag er zu mindestens)
Jetzt wollte er, dass ich Ihm sein Geld zurück überweise. Ich wies Ihn darauf hin, dass er einen unversicherten Versand geählt hätte und ich keine Haftung dafür übernehme.
Er behauptete darauf hin, dass es nich wahr wäre und ich Ihn nicht direkt darauf hingewiesen hätte.
Ein Screenshot von den Versandoptionen konnten Ihn auch nicht überzeugen. Jetzt habe ich eine negative Bewertung mit dem Zusatz, dass ich bei der Komunikation schwindeln würde.
Dies finde ich persönlich eine Frechheit und habe mit sofort mit Ebay in verbindung gesetzt um dies zu klärren.
Antwort: Sie können nichts machen, weil ich ja nicht belegen könnte dass die Autogrammkarte angekommen wäre.
Finde diesen umgang mit Verkäufern echt Grenzwertig und nicht okay. Käuferschutz hin oder her, aber man sollte auch die Verkäufer schützen.
Ich habe fertig 😞
Hallo @*1887*
Versuch denn Käufer zu Melden Bewertungen Wegen Verlust der Ware bei unversicherten Versand der Ware müssen Verboten werden leider lässt Ebay diese Bewertungen aber zu aber laut BGB trift die Verkäufer keine schuld
http://spd.ebay.de/RBASellerHub
Ich würde ja den Ball sowas von flach halten:
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=*1887*
Es ist nämlich höchst interessant, dass Du Dich tatsächlich noch für einen Privatverkäufer hältst.
Und hoffentlich sehen das die Abmahner und das Finanzamt genauso; nicht, dass es noch empfindlich teuer für Dich wird...
Hier sind 3 Tipps für Dich, die solltest Du gelegentlich mal lesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/privatverkauf-ebay-sperrung.htm
Ach ja:
Diese beiden wollten es auch nicht glauben, bis sich dann tatsächlich das Finanzamt gemeldet hat:
http://tinyurl.com/jlz7kyv
http://tinyurl.com/hbrwcyh
Mir persönlich ist es übrigens völlig egal, wieviel Du einstellst; behaupte aber später bitte nicht, man hätte Dich nicht gewarnt.
Du kannst die Bewertung bei ebay melden, zumindest die chance das der Bewertungstext gelöscht wird besteht, da du dort Öffentlich als Lügner bezeichnet wirst.
Eventull musst du ebay aber öfter anschreiben, bis irgendwann mal ein echter Mensch bzw. Mensch mit Verstand wirklich versucht dein Problem zu bearbeiten.