10-01-2014 17:39
Als Verkäufer darf man nur toll oder gar nicht bewerten.
Waum führt Ebay nicht endlich ein, dass wir VK genau wissen, welcher K uns in welcher Kategorie schlecht bewertet hat?
Wie soll man dann einen K konkret melden ?
Ich bin ratlos.![]()
"Als Verkäufer darf man nur toll oder gar nicht bewerten.
Genau so soll es auch bitte bleiben, eigentlich brauchen Käufer gar keine Bewertungen, die könnte man ganz abschaffen. *find"
Ich finde es nicht ok, dass man nicht negativ bewerten kann - Beispiel Nichtzahlung - inwiefern das sich für den Käufer wirklich negativ auswirkt, wenn ein nichtbezahlter Artikel im Konto steht lässt sich schlecht beurteilen. In dem Fall kann man gar nicht bewerten (auch wenn Kunden schon mehrere "positive Kommentare" (mit Verzicht auf Erstattung der Gebühr von Seiten des Verkäufers) hinterlassen sind, dass nicht bezahlt wurde...da gehe ich davon aus, dass auch mehrere Fälle eröffnet hatten und die Provision zurückhaben wollten.)
Man wartet also tage-/wochenlang (in denen man auch nicht ein paar Tage wegfahren kann - der Käufer könnte ja im letzten Moment noch zahlen und man muss zügig versenden...bevor man selber negativ bewertet wird (weil es durch die späte Zahlung des Käufers vielleicht etwas länger gedauert hat))..und dann schließt man den Fall, dem Käufer passiert nichts - er kann einfach so weitermachen.
Oder bei elektronisch versendeten Artikeln die persönlichen Daten noch zu anderen betrügerischen Aktivitäten nutzen..
Anderer Fall - Der Käufer überlegt sich direkt nach dem Kauf, dass es ihm doch zu teuer ist oder er eigentlich nicht kaufen wollte - wenn man sich (um sich den Stress mit Mahnungen/Anwalt/etc zu sparen) auf einen Rücktritt einlässt macht der Käufer ggfls immer so weiter.Solche Käufer braucht niemand!
Wozu gibt es die Auswahl beim Einstellen die Auswahl " Käufer mit einem Bewertungspunktestand von Mindestlimit für Bewertungspunktestand-1oder weniger." auszuschließen? Wenn Käufer (trotz negativen Verhaltens) keinen negativen Punktestand haben können...Damit kann man doch nur neue Verkäufer ausschliessen, die von Käufern negativ bewertet wurden...vor schlechten Käufern rettet einen das nicht...
Und ungerechtfertigte Bewertungen (bspw schlechte Bewertungen bei Portokosten (selbst wenn diese den als angemessen angegebenen Kosten in den Leitsätzen eintsprechen)) werden von Ebay auch nicht korrigiert. Da fragt man sich, wozu gibt es überhaupt die Leitsätze von Ebay?
Aber das ist Ebay - Verkäufer sollen nur möglichst viel Gebühren zahlen, werden im Gegensatz aber nicht geschützt...weder vor Zahlungsverweigerern noch vor ungerechtfertigten Bewertungen.
In einem Punkt gilt es aber auch für Käufer - die bei kostenlosem Versand auch die Lieferzeit automatisch mit 5 Punkten bewerten müssen - selbst, wenn sie vielleicht 3 Wochen auf den Artikel warten mussten...