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Was ist zu tun, wenn ein Käufer behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Habe die Ware unversichert versendet!

Wie soll ich mich verhalten?

Habe versucht die Transportkosten so gering wie möglich zu halten.

Jetzt behaupten potentielle Empfänger, deren Ware ich an, merkwürdigerweise an zwei völlig verschiedenen Postämtern aufgegeben habe, dass sie die Ware nicht erhalten haben!

In welchem Beweisnotstand bin ich und was für Konsequenzen hat das für mich?

 

Akzeptiert Lösungen (4)

Akzeptiert Lösungen (4)

Und wie verhält es sich im Überweisungsfalle?

 

Im Falle der Zahlung mit Überweisung bist du aus der Sache raus!

 

Rechne aber damit, daß deine Käuferin dir den Verlust der Sendung anlastet und entsprechend bewertet...

 

Und was habe ich falsch gemacht, wenn ich Warensendung darauf schreibe?

 

du hast nichts falsch gemacht, wenn du als Warensendung verschickst, musst du das ja draufschreiben

 

nur wenn jemand mit PP zahlt (hat derjenige dich bequasselt?)

darfst du nicht als Warensendung verschicken, weil das eine Sendungsart ohne Nachweis ist und PP dem Käufer das Geld zurückerstattet, weil du den Versand nicht belegen kannst.

 

...da PP das Geld bei dir wieder holt, bist du folglich Ware und Kohle los:-(

so weit ich gesehen habe, versendest du ausschließlich als Päckchen und als Warensendung!

 

letztere sind länger unterwegs als normale Sendungen und können in Ausnahmefällen auch mal bis zu 14 Tagen unterwegs sein!

 

deeine Käufer können mal in der für sie zuständigen Postfiliale nachfragen, ob die Sendung sich dort befindet, weil sie nicht in den Briefkasten gepasst hat, der Zusteller aber den Benachrichtigungsschein vergessen hat....

 

du selber kannst einen Nachforschungsantrag stellen, manchmal lösen sich auch die Adressaufkleber, was z.B. bei bereits gebrauchten Umschlägen immer mal wieder vorkommt.

 

ansonsten liegt das Versandrisiko in deinem Fall beim Käufer!

 

du kannst übrigens in deiner Artikelbeschreibung deine Käufer auch darauf hinweisen, daß du auf Wunsch auch versichert schickst, z.B. als Einwurfeinschreiben....wäre für deine Kleider zum Beispiel für 3.05 (Großbrief) bzw. 4.00€ (Maxibrief) machbar gewesen....

 

 

Habe Warensendung daraufgeschrieben, die eine hat mit Paypal bezahlt, die andere per Überweisung.

 

Bei der PP Zahlung kannst du dich schonmal von der Kohle verabschieden, die erstatten dem Käufer und ziehen dir die Kohle ab.

Das ist das Dilemma wenn man die Transportkosten niedrig halten will,es gibt leider keinen Beleg.Ich glaube dir das du versendet hast,aber beweisen kannst du das nicht,somit bist du für alles verantwortlich

Antworten (13)

Antworten (13)

@oskar mit K wie König

 

dieses Modell war schon immer mein Traum...:^O

 

dafür gibt es heute mal ausnahmsweise von mir Küßchen:-x

Anonymous
Nicht anwendbar

O.K. das mit Paypal, war mein Fehler, wobei ich den Verkäuferschutz auch hier vermisse!

 

Wenn Du wie, von PP gefordert, sendungsverfolgt verschickst, hast Du den durchaus.

 

Lerne ja nicht aus, gehe aber stark von Betrug aus, schützt E-Bay Verkäufer nicht vor diesem Procedere, das ja bestimmt nicht nur mir passiert!

 

Doch, wenn sie die PP-Nutzungsbedingungen nicht nur als gelesen anklicken, sondern tatsächlich lesen und sendungsverfolgt verschicken, dann schützt sie das vor diesem Procedere.

Macht aber leider fast kein PP-Jünger Anbieter.

 

Und wie verhält es sich im Überweisungsfalle?

 

Man erklärt dem Käufer, dass er das Verlustrisiko trägt, macht den Versand glaubhaft und kommentiert eine eventuelle Rote sachlich.

 

Und was habe ich falsch gemacht, wenn ich Warensendung darauf schreibe?

 

Das sollte inzwischen klar sein, siehe oben.

Zu diesem Verkauf, der jetzt schon länger zurückliegt (Käuferin hatte ca. drei Wochen nach Kauf erst bezahlt, hatte ich das noch erlaubt, dachte mir habe keine schlechten Absichten und der Kaufvorgang geht damit einfach schneller.

Nachdem ich die hohe Provision gespürt hatte, habe ich die Funktion sein lassen.

Also: du brauchst keine Brille!

du bietest doch PP gar nicht an

 

oder ist bei mir schon wieder ne neue Brille fällig?

 

Fielmann

 

bitte schön

 

 

TE bietet zum Teil PP an.

 

http://www.ebay.de/itm/ungetragenes-trendiges-dunkelblau-rot-kariertes-Hemd-fuer-Jungs-mit-der-Gr-15...

 

Jetzt wohl nicht mehr. 😉

Bei der PP-zahlung brauchst du nichst machen.

 

Paypal nimmt dir das Geld eh wieder weg.

 

Warum liest man nicht die Bedingungen, wenn man einen Zahlungsdienstleister anbietet?

Häkchen setzen... habs gelesen.... und danach überrascht....

Schade.

Passiert aber nicht nur dir.

Haufenweise können Käufer genau so auch bei anderen unbedarften Verkäufern, die niemals was lesen, für umme einkaufen.

 

Bei der Überweisung musst du nichts erstatten, solange du nicht von der Versandart abgewichen bist.

 

Ist nur die Sache, inwieweit du das glaubst und inwieweit du selbst entscheidest.

Ich habe schon mal die Hälfte erstattet (weil die Käuferin ein völlig unauffälliges Profil hatte).

Und einmal ein anderes Buch, ein Ersatzbuch, hingeschickt.

Auch hier hat mich das gute Profil überzeugt. Und was soll ich sagen: Ich bekam von der zweiten Käuferin aufgerundete Versandkosten nachüberwiesen...

Seitdem ist sie Stammkundin bei mir, wenn ich wieder meine Thriller verkaufe....

Bei hohen Auktionserlösen könnte es aber sein, dass ein Käufer doch Stress macht und nen Anwalt nimmt. Du musst zwar nicht den Versand beweisen, aber im Falle eines Falles mindestens glaubhaft machen. Da käme es auf den Richter an, wenn es übers Gericht ginge....

wieso Paypalzahlung?

 

du bietest doch PP gar nicht an:O

 

oder ist bei mir schon wieder ne neue Brille fällig?

O.K. das mit Paypal, war mein Fehler, wobei ich den Verkäuferschutz auch hier vermisse! Lerne ja nicht aus, gehe aber stark von Betrug aus, schützt E-Bay Verkäufer nicht vor diesem Procedere, das ja bestimmt nicht nur mir passiert!

 

Und wie verhält es sich im Überweisungsfalle?

 

Und was habe ich falsch gemacht, wenn ich Warensendung darauf schreibe?

PayPal ist natürlich wieder eine andere Sache.

Warum hast du die Bedingungen nicht gelesen?

 

Habe Warensendung daraufgeschrieben, die eine hat mit Paypal bezahlt, die andere per Überweisung.

 

B-)

Unfug lieber Peter.

 

 

 

Warensendung?

 

 

Wann und wie hast du versendet?

 

 

Stell einen Nachforschungsauftrag.

Ist ja mit Überweisung bezahlt worden?

Da liegt das Verlustrisiko beim Käufer.

Oder hast du "Paketversand" angegeben?

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