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Was tun gegen, unter verschiedenen Namen, wiederkehrende "Spaßbieter"/Nichtzahler?

Was gibt es für eine Handhabe gegen sog. "Spaßbieter"/ Nichtzahler, die sich nach Sperrung stets durch einen neuen, leicht variierenden Nutzernamen neu enmalden und ihr "Spiel" weitertreiben?

Ich habe es bereits öfters mit einer oder mehreren Personen aus Dresden (selbe Anschrift) zu tun gehabt.
Jedes Mal wurde von mir ein Fall geöffnet, dieser nach verstreichen der Frist geschlossen, der Bieter gemeldet und für meinen Accout gesperrt.
Leider machen es nicht alle so, oft hatten diese Profile "positive" Bewertungspunkte, welche sich bei genauerm Betrachten des Bewertungsprofiles als Warnungen herausstellten (die wohl denkbar falscheste herangehensweise in solch einem Fall!)!

Leider meldet sich der/die Nutzer/in im Falle einer Sperrung jedoch unter einen, zum Teil nur leicht modifizierten Namen, wieder erneut an und es ist eine Frage der Zeit bis man in der Zahlungsabwicklung wieder auf die altbekannte Dresdener Adresse stößt. (Wenn man nicht bereits den Höchstbietenden nahezu als Fake erkennen kann.

In diesem konkreten Fall sind mir folgende Namen bekannt:
14blacky88, benjamigeue-0, karlinegretelehman-0, pauzimmerlin-0, thorbenhendrilehman-0, zuleichthier-0
Man kann stark davon ausgehen, dass es noch weitere Aliase und Pseudonyme gibt.

Bei jeder Meldung habe ich ebay auf diese, zum Teil schon mehr als offentsichlichen, Zusammenhänge aufmerksam gemacht.
Ohne Wirkung, erst vor wenigen Tagen wurde ein neues Profil eröffnet.

 

Nun kann man die Eröffnung eines Falles automatisieren, die Frist abwarten, ihn schließen, den Käufer melden und sperren..und auf den nächsten Fall warten....gibt es wirklich keinerlei Handhabe gegen diesen Mißbrauch?!

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Servus @*richardhome*

 

Leider hilft die Meldung bei Ebay nur bedingt.

Wenn ich mir die Nutzernamen so ansehe,

müsste Ebay allein über die Anmeldedaten (Anschrift und IP) erkennen,

dass es sich um ein und denselben Bieter handelt.

Das wird aber eher nicht passieren.

Nutzt da noch jemand einen Proxy ...

ist es ganz vorbei.

 

Der eine Name sagt es doch schon: zu leicht hier.

Traumhaft, dieses Vertrauen in Ebay...und dessen Sanktionswillen.

 

Bei einigen dieser Typen kannst Du sehen,

dass es vor positiven BW mit negativem Inhalt nur so wimmelt.

Wenn hier jeder gleich einen Nichtzahlerfall durchgezogen

und mit Vermerk geschlossen hätte...

Wichtig ist,

dass Du hier das Häkchen setzt:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

 

"Bieter und Käufer nicht akzeptieren, die 2 Vermerk(e) wegen eines nicht bezahlten Artikels innerhalb von 12 Monat(en) erhalten haben."

Dann können die nur noch mit einem ganz neuen Account ihr Unwesen treiben.

Mag auch noch schlimm genug sein... aber immerhin.

 

Dann bleibt die Frage:
Warum tun die das ?
Gibt die Anschrift was her ?
Ein Plattenladen ?

 

Denn mal Hand aufs Herz...

Das Volumen,

dass Du hier so anbietest,

ist kaum noch als Privatverkauf zu erkennen.

Eine Sammlungsauflösung kann ganz schnell ins Gewerbliche abgleiten.

Da sind Sabotageversuche durch "Spaßbieter" noch das absolut kleinste Übel,

was Dich ereilen könnte.

 

 

 

Antworten (2)

Antworten (2)


@*richardhome*schrieb:

Was gibt es für eine Handhabe gegen sog. "Spaßbieter"/ Nichtzahler, die sich nach Sperrung stets durch einen neuen, leicht variierenden Nutzernamen neu enmalden und ihr "Spiel" weitertreiben?

Ich habe es bereits öfters mit einer oder mehreren Personen aus Dresden (selbe Anschrift) zu tun gehabt.
Jedes Mal wurde von mir ein Fall geöffnet, dieser nach verstreichen der Frist geschlossen, der Bieter gemeldet und für meinen Accout gesperrt.
Leider machen es nicht alle so, oft hatten diese Profile "positive" Bewertungspunkte, welche sich bei genauerm Betrachten des Bewertungsprofiles als Warnungen herausstellten (die wohl denkbar falscheste herangehensweise in solch einem Fall!)!

Leider meldet sich der/die Nutzer/in im Falle einer Sperrung jedoch unter einen, zum Teil nur leicht modifizierten Namen, wieder erneut an und es ist eine Frage der Zeit bis man in der Zahlungsabwicklung wieder auf die altbekannte Dresdener Adresse stößt. (Wenn man nicht bereits den Höchstbietenden nahezu als Fake erkennen kann.

In diesem konkreten Fall sind mir folgende Namen bekannt:
14blacky88, benjamigeue-0, karlinegretelehman-0, pauzimmerlin-0, thorbenhendrilehman-0, zuleichthier-0
Man kann stark davon ausgehen, dass es noch weitere Aliase und Pseudonyme gibt.

Bei jeder Meldung habe ich ebay auf diese, zum Teil schon mehr als offentsichlichen, Zusammenhänge aufmerksam gemacht.
Ohne Wirkung, erst vor wenigen Tagen wurde ein neues Profil eröffnet.

 

Nun kann man die Eröffnung eines Falles automatisieren, die Frist abwarten, ihn schließen, den Käufer melden und sperren..und auf den nächsten Fall warten....gibt es wirklich keinerlei Handhabe gegen diesen Mißbrauch?!



http://pages.ebay.de/help/policies/unwelcome-buying.html

Grundsatz zum unerwünschten und böswilligen Bieten


Käufer, die die auf der Artikelseite aufgeführten Vorgaben des Verkäufers nicht erfüllen, dürfen weder ein Gebot für das Angebot abgeben noch den Artikel kaufen. Käufer dürfen außerdem nicht bieten oder kaufen, wenn sie damit beabsichtigen, den ordnungsgemäßen Verlauf für das Angebot zu stören oder zu umgehen.

Verkäufer können Bieter jederzeit vor Angebotsende ausschließen und unerwünschte Gebote streichen. Wenn der Verkäufer den unerwünschten Käufer auf seine Liste gesperrter Käufer.setzt, ist es dem Käufer nicht möglich, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verkäufers ein neues Gebot abzugeben.

AnzeigenBeispiele
 
AnzeigenWeitere Informationen
 
AnzeigenErläuterungen zu diesem Grundsatz

Die ebay-Regeln fassen leider die unter neuem Namen abgegebenen Gebote nicht. Da hilft nur das gute alte Deutsche BGB-Recht.

Schreib dem Betreffenden eine Mitteilung, dass er und alle seine unter neuem Namen abgegebenen Gebote sowie alle fremden Accounts, die für ihn bieten wollen, ausgeschlossen sind. Hält derjenige sich nicht an diese Vorgabe, hast Du eine Klagemöglichkeit + brauchst den Kaufvertrag nicht erfüllen. 

Da ebay eine US-Firma ist, kennen die sich mit den Deutschen Rechtsgepflogenheiten auch nach fast 20 Jahren noch nicht aus.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder