13-12-2016 17:56
Mir ist die Möglichkeit genommen, einen anderen Käufer zu finden. Der Fall ist gemeldet, da passiert aber auch nichts
Du mußt keinen anderen Käufer finden.
Du hast ja schon einen Käufer.
Mit dem mußt Du jetzt erstmal klarkommen.
Hattest Du denn überhaupt eine Zahlungsfrist im Angebotstext?
Wenn nicht, hat der Käufer jede Menge Zeit.
Die eBay-Fallspielchen hebeln das BGB nicht aus.
Frag Deinen Rechtsanwalt.
Wenn Du einen Nicht-Zahler gemeldet hast, kannst Du den Fall nach 4 Tagen schliessen. Der Käufer wird dann verwarnt. Gleichzeitig solltest Du den Kaufvertrag kündigen. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist kannst Du wieder über den Gegenstand verfügen.