04-07-2014 15:17
Hi, aus gegebenem Anlass musste ich eine von mir ausgestellte Auktion abbrechen, da der Artikel nicht mehr Verfügbar ist. Jedoch war schon ein Gebot auf dem Artikel. Nun habe ich folgende Nachricht erhalten:
Hallo pave_low1990,
Der anderweitige Verkauf berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay Angebotes!
Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.
Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines des Artikels gemäß Artikelbeschreibung.
Sie haben sich folglich mir gegenüber wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB). Die Höhe des Schadenersatzanspruches bemisst sich anhand der Differenz zwischen Verkehrswert der Kaufsache und dem Kaufpreis. Im vorliegenden Fall also 240,- EUR.
Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:
1. Sie bezahlen 100,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt
Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.
Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, werde ich den Anspruch erforderlichenfalls titulieren lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.
Überlegen Sie es sich
In der zweiten Nachricht wurde mir direkt mit dem gang zum Anwalt gedroht. Was soll ich nun machen?
Mit freundlichen Grüßen
Du bist vor dem Abbrechen von ebay gewarnt worden und hast die Warnung mißachtet und Dich nicht für die Konsequenzen interessiert. Jetzt stehst Du für Deinen Fehler gerade. Ohne oder mit Gericht.
Verträge sind zu erfüllen.
Wenn es der Bieter ist, den ich vermute, ist u.U. kein Vertrag zustande gekommen.
Also halte dich bitte mit derart pauschalen Aussagen etwas zurück.