Widerspruch eBay Account ab 18, aber USK/FSK 18 Artikel mit Altersnachweis???
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19-01-2015 15:12
Hallo Leute!
Hab vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet, da es mich aufgeregt hat, das ich keine Videospiele ab 18 verkaufen konnte.
So, Gewerbe ist angemeldet, alles schön und gut. AAAAAABER:
Laut eBay Richtlinien darf man ja 18er Artikel nur nach Altersprüfung versenden, sprich erst nen Ausweis anfordern, dann Einschreiben eigenhändig versenden.
An sich klingt es einfach, aber welcher Käufer zahlt denn bitte 5,40 Euro???! (1,45 Großbrief + 2,15 Einschreiben + 1,80 Eigenhändig)
Viele Anbieter solcher Artikel versenden KOSTENLOS, die müssen ja in Geld schwimmen??!
Andere machen einfach ein Übergabe Einschreiben, kostet 3,60 Euro, könnte aber eine Dritte Person annehmen, also eigentlich nicht korrekt. Auch wenn ein Ausweis zuvor angefordert wurde.
Meinen ersten Artikel habe ich letzte Woche verkauft, bei der Filiale (Tankstelle) kannte die gute Frau anscheinend Einschreiben eigenhändig nicht, obwohl ich ihr es anhand der Preisliste für Kunden gezeigt hatte. Auf ihrer eigenen Liste stand nur Übergabe Einschreiben. Ich hatte mich darauf verlassen das es dasselbe ist, ist es aber nicht wie ich mittlerweile weiß.
So, jetzt aber zum eigentlichen Knackpunkt:
Widersprechen sich nicht die ganzen Versandrichtlinien für USK/FSK 18 Artikel mit der Richtlinie, dass man eigentlich erst ab 18 überhaupt einen eBay Account eröffnen kann?!?!?!?!?!?!
Beispiel: Ich verkaufe USK 18 Artikel, Käufer schickt Ausweisfoto per Mail, ich versende Übergabe Einschreiben. Es stellt sich dann heraus, Käufer ist erst 14 Jahre und eBay Account läuft auf z.B. dem Vater. Minderjähriger hat Ausweis von Vater fotografiert und sagen wir noch PayPal Konto vom Vater benutzt.
Wer würde haften??? Eigentlich doch dann der Vater des Minderjährigen und nicht ich oder?
So, ich weiß viele Fragen, alles sehr tiefsinnig...aber ich will Klarheit und die bekommt man anscheinend nirgends. 😞
Danke schon mal für die (hoffentlich erleuchtenden) Antworten!
Viele Grüße
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@zyk1984 schrieb:Hallo Leute!
Hab vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet, da es mich aufgeregt hat, das ich "privat" keine Videospiele ab 18 verkaufen konnte.
Ich habs ja schon geschrieben.... Lieferung mit Altersprüfung bekommen derzeit nur Geschäftskunden der DHL oder Hermes.
Privat-VK haben keine Möglichkeit diesbezüglich rechtskonform zu verschicken.
Nur um das nochmal klarzustellen:
Bei USK18 geht es nicht um das Alter des Bestellers, sondern um das Alter desjenigen der die Sendung in Empfang nimmt.
Sprich der Paketzusteller ist der Einzige, der den Ausweis zu sehen bekommen und zwar im Original.
Damit ist auch gleichzeitig dein Dilemma gelöst:
Wer würde haften??? Eigentlich doch dann der Vater des Minderjährigen und nicht ich oder?