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Widerspruch eBay Account ab 18, aber USK/FSK 18 Artikel mit Altersnachweis???

Hallo Leute!

 

Hab vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet, da es mich aufgeregt hat, das ich keine Videospiele ab 18 verkaufen konnte.

 

So, Gewerbe ist angemeldet, alles schön und gut. AAAAAABER:

Laut eBay Richtlinien darf man ja 18er Artikel nur nach Altersprüfung versenden, sprich erst nen Ausweis anfordern, dann Einschreiben eigenhändig versenden.

An sich klingt es einfach, aber welcher Käufer zahlt denn bitte 5,40 Euro???! (1,45 Großbrief + 2,15 Einschreiben + 1,80 Eigenhändig)

 

Viele Anbieter solcher Artikel versenden KOSTENLOS, die müssen ja in Geld schwimmen??!

Andere machen einfach ein Übergabe Einschreiben, kostet 3,60 Euro, könnte aber eine Dritte Person annehmen, also eigentlich nicht korrekt. Auch wenn ein Ausweis zuvor angefordert wurde.

 

Meinen ersten Artikel habe ich letzte Woche verkauft, bei der Filiale (Tankstelle) kannte die gute Frau anscheinend Einschreiben eigenhändig nicht, obwohl ich ihr es anhand der Preisliste für Kunden gezeigt hatte. Auf ihrer eigenen Liste stand nur Übergabe Einschreiben. Ich hatte mich darauf verlassen das es dasselbe ist, ist es aber nicht wie ich mittlerweile weiß.

 

So, jetzt aber zum eigentlichen Knackpunkt:

Widersprechen sich nicht die ganzen Versandrichtlinien für USK/FSK 18 Artikel mit der Richtlinie, dass man eigentlich erst ab 18 überhaupt einen eBay Account eröffnen kann?!?!?!?!?!?!

 

Beispiel: Ich verkaufe USK 18 Artikel, Käufer schickt Ausweisfoto per Mail, ich versende Übergabe Einschreiben. Es stellt sich dann heraus, Käufer ist erst 14 Jahre und eBay Account läuft auf z.B. dem Vater. Minderjähriger hat Ausweis von Vater fotografiert und sagen wir noch PayPal Konto vom Vater benutzt.

 

Wer würde haften??? Eigentlich doch dann der Vater des Minderjährigen und nicht ich oder?

 

 

So, ich weiß viele Fragen, alles sehr tiefsinnig...aber ich will Klarheit und die bekommt man anscheinend nirgends. 😞

 

Danke schon mal für die (hoffentlich erleuchtenden) Antworten!

 

Viele Grüße

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@zyk1984 schrieb:

Hallo Leute!

 

Hab vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet, da es mich aufgeregt hat, das ich "privat" keine Videospiele ab 18 verkaufen konnte.

 



 

 

Ich habs ja schon geschrieben.... Lieferung mit Altersprüfung bekommen derzeit nur Geschäftskunden der DHL oder Hermes.

Privat-VK haben keine Möglichkeit diesbezüglich rechtskonform zu verschicken.

 

Nur um das nochmal klarzustellen:

 

Bei USK18 geht es nicht um das Alter des Bestellers, sondern um das Alter desjenigen der die Sendung in Empfang nimmt.

Sprich der Paketzusteller ist der Einzige, der den Ausweis zu sehen bekommen und zwar im Original.

 

Damit ist auch gleichzeitig dein Dilemma gelöst:

 

Wer würde haften??? Eigentlich doch dann der Vater des Minderjährigen und nicht ich oder?

 

Antworten (5)

Antworten (5)

Mögliche Versandarten für gewerbliche Verkäufer, die sicherstellen können, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt:

Spezialversandarten, bei denen eine Altersprüfung durchgeführt wird, z. B. von DHL und Hermes.
Versand per "Einschreiben eigenhändig". Dies ist möglich, wenn
  • der Käufer "Geprüftes Mitglied" ist oder

  • der Verkäufer die Volljährigkeit des Käufers auf andere geeignete Weise überprüft (z.B. durch einen E-Post Brief) oder

  • der Verkäufer die Volljährigkeit des Käufers bereits schon einmal überprüft hat (z.B. bei einer früheren Bestellung).

 

1. Spezialversand gibts bei DHL und Hermes nur für Geschäftskunden mit entsprechendem Volumen (DHL so ab 50 Pakete im Jahr)

 

2. zum "Einschreiben":

2a.  "Geprüftes Mitglied" gibts nicht mehr, bzw. wird von eBay schon seit Jahren nicht mehr für Neumitglieder angeboten.

2b. Verifikation per "E-Post Brief" hat nichts mit der Zusendung einer Ausweiskopie zu tun.

 


zyk1984 schrieb:......................

So, jetzt aber zum eigentlichen Knackpunkt:

Widersprechen sich nicht die ganzen Versandrichtlinien für USK/FSK 18 Artikel mit der Richtlinie, dass man eigentlich erst ab 18 überhaupt einen eBay Account eröffnen kann?!?!?!?!?!?!

..........................

 

Hallo,

 

das ist ja nun eine Sache, die sich nicht Herr eBay höchstpersönlich ausgedacht hat.

 

Nachlesen kannst du im Jugendschutzgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000100000

 

Und hier

http://pages.ebay.de/help/policies/age-rating.html

hat eBay es ja für Interessierte auch nochmals schön zusammengefasst.

 

Der (gewerbliche) Anbieter muss also eine geeignete Versandform wählen, über welche sichergestellt wird, dass die Ware nur dem Berechtigten ausgehändigt wird, - oder über Abholung verkaufen und dabei den Ausweis zeigen lassen.

 

Wenn dir diese speziellen Versandformen zu unlukrativ sind, dann lass es lieber mit dem Verkauf solcher Artikel.


zyk1984 schrieb:Laut eBay Richtlinien darf man ja 18er Artikel nur nach Altersprüfung versenden, sprich erst nen Ausweis anfordern, dann Einschreiben eigenhändig versenden.

 

Du musst die Richtlinier auch RICHTIG lesen !

 

Vorweg:  Du hast es schon richtig erkannt... falsche Ausweiskopie kann jeder schicken.

Deswegen ist es erstens nach dem Personalausgesetz verboten eine Ablichtung eines amtlichen Ausweisdokuments zu erstellen und schon gar nicht darf man dazu auffordern.

 

Zweitens wird diese Methode auch schon seit Jahren nicht mehr von den Jugendschutzbehörden anerkannt.

 

Bist du noch da ?

 

Dann erzähl ich dir auch den Rest.

 

ich wüßte nicht das ebay eine Ausweiskontrolle per Scan verlangt oder empfiehlt.....ist eh nicht erlaubt

nur weil man das häufig in Angeboten liest, muß das nicht korrekt sein.....

 

http://pages.ebay.de/help/policies/age-rating.html

 

Gewerbliche Händler versenden viel und haben in der Regel Sonderkonditionen bei ihren Versanddienstleistern......

 

Leider gelingt es ebay nicht zu gewährleisten das hier keine Kinder und Jungendliche einkaufen und sogar verkaufen...von daher finde ich es schon gut wie das hier mit FSK18 Artikeln gehandhabt wird....

Anonymous
Nicht anwendbar

@zyk1984 schrieb:

Hallo Leute!

 

Hab vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet, da es mich aufgeregt hat, das ich keine Videospiele ab 18 verkaufen konnte.

 

So, Gewerbe ist angemeldet, alles schön und gut. AAAAAABER:



Genau.

Und wieso verkaufst Du dann hier als Privatverkäufer weiter?

Und eine Ausweiskopie darfst Du auch nicht anfordern.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder