19-01-2015 15:12
Hallo Leute!
Hab vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet, da es mich aufgeregt hat, das ich keine Videospiele ab 18 verkaufen konnte.
So, Gewerbe ist angemeldet, alles schön und gut. AAAAAABER:
Laut eBay Richtlinien darf man ja 18er Artikel nur nach Altersprüfung versenden, sprich erst nen Ausweis anfordern, dann Einschreiben eigenhändig versenden.
An sich klingt es einfach, aber welcher Käufer zahlt denn bitte 5,40 Euro???! (1,45 Großbrief + 2,15 Einschreiben + 1,80 Eigenhändig)
Viele Anbieter solcher Artikel versenden KOSTENLOS, die müssen ja in Geld schwimmen??!
Andere machen einfach ein Übergabe Einschreiben, kostet 3,60 Euro, könnte aber eine Dritte Person annehmen, also eigentlich nicht korrekt. Auch wenn ein Ausweis zuvor angefordert wurde.
Meinen ersten Artikel habe ich letzte Woche verkauft, bei der Filiale (Tankstelle) kannte die gute Frau anscheinend Einschreiben eigenhändig nicht, obwohl ich ihr es anhand der Preisliste für Kunden gezeigt hatte. Auf ihrer eigenen Liste stand nur Übergabe Einschreiben. Ich hatte mich darauf verlassen das es dasselbe ist, ist es aber nicht wie ich mittlerweile weiß.
So, jetzt aber zum eigentlichen Knackpunkt:
Widersprechen sich nicht die ganzen Versandrichtlinien für USK/FSK 18 Artikel mit der Richtlinie, dass man eigentlich erst ab 18 überhaupt einen eBay Account eröffnen kann?!?!?!?!?!?!
Beispiel: Ich verkaufe USK 18 Artikel, Käufer schickt Ausweisfoto per Mail, ich versende Übergabe Einschreiben. Es stellt sich dann heraus, Käufer ist erst 14 Jahre und eBay Account läuft auf z.B. dem Vater. Minderjähriger hat Ausweis von Vater fotografiert und sagen wir noch PayPal Konto vom Vater benutzt.
Wer würde haften??? Eigentlich doch dann der Vater des Minderjährigen und nicht ich oder?
So, ich weiß viele Fragen, alles sehr tiefsinnig...aber ich will Klarheit und die bekommt man anscheinend nirgends. 😞
Danke schon mal für die (hoffentlich erleuchtenden) Antworten!
Viele Grüße
zyk1984 schrieb:Laut eBay Richtlinien darf man ja 18er Artikel nur nach Altersprüfung versenden, sprich erst nen Ausweis anfordern, dann Einschreiben eigenhändig versenden.
Du musst die Richtlinier auch RICHTIG lesen !
Vorweg: Du hast es schon richtig erkannt... falsche Ausweiskopie kann jeder schicken.
Deswegen ist es erstens nach dem Personalausgesetz verboten eine Ablichtung eines amtlichen Ausweisdokuments zu erstellen und schon gar nicht darf man dazu auffordern.
Zweitens wird diese Methode auch schon seit Jahren nicht mehr von den Jugendschutzbehörden anerkannt.
Bist du noch da ?
Dann erzähl ich dir auch den Rest.